Allgemeines zur Reiseversicherung
Ob im Urlaub oder auf Geschäftsreise – nur mit der richtigen Vorbereitung ist man auch wirklich rundum versichert. Der richtige Auslandsschutz beinhaltet von daher Reiseschutzpakete, die individuell geschnürt werden können. Damit der Versicherungsschutz auch im Ausland gewährleistet bleibt, bieten die meisten Versicherer drei unterschiedliche Paketlösungen an. Das erste Paket nennt sich Basis-Reiseschutz und beinhaltet eine Reiserücktrittskosten-, eine Auslandsreisekranken- sowie eine Soforthilfe-Versicherung. Das zweite Paket, der Kompakt-Reiseschutz, beinhaltet neben einer Auslandsreisekranken-, Soforthilfe-, Reiseunfall-, auch eine Reisegepäck-Versicherung. Paket drei stellt den Premium-Reiseschutz dar und beinhaltet eine Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Auslandsreisekranken-, Soforthilfe-, Reisegepäck-Versicherung.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist vor allem, dass man auch für jedes Land die richtige Auslandskrankenversicherung hat, da die meisten Ärzte im Ausland Privatrechnungen ausstellen, die fast immer höher ausfallen, als sie die eigene Krankenkasse erstattet. Diesen Differenzbetrag übernimmt dann die private Absicherung. Bei den meisten Versicherern können Auslandskrankenversicherungen für einen Reisezeitraum von bis zu 8 Wochen oder für Aufenthalte zwischen einem und fünf Jahren abgeschlossen werden. Neben diesen Angeboten gibt es auch noch Zielgruppen spezifische Absicherungen, zum Beispiel die Auslandskrankenversicherung für Studenten, Schüler, Au Pairs und sogar für Auswanderer. Spezielle Absicherungen beim Krankenversicherungsschutz erhalten auch Work-and-Travel-Personen, Ausländer und ausländische Gäste (sog. Incoming Guests).
Ob Au-pair, ein neuer Job im Ausland oder ein Auslandssemester – es gibt genügend Gründe, sich dauerhaft oder auch nur über einen längeren Zeitraum im Ausland aufzuhalten. Wer einen Geschäftspartner im Ausland hat, muss über das Jahr öfters hin und her reisen. Aber auch Singles planen vielfach ihren Urlaub im europäischen oder außereuropäischen Ausland. Wer in solchen Fällen unerwartet krank wird oder gar einen Unfall erleidet, kann sich weder auf die gesetzliche noch auf die private Krankenkasse in seiner Heimat verlassen. Denn die deutschen Krankenversicherer übernehmen fast ausschließlich nur diejenigen Kosten, die sie auch in Deutschland übernehmen würden. Da Personen im Ausland jedoch grundsätzlich als Privatpatient behandelt werden, sind die anfallenden ärztlichen Kosten fast immer höher als In Deutschland. Ein Risiko, das sich durch eine Auslandskrankenversicherung entschärfen lässt.
Für Personen, die häufiger in die USA oder nach Kanada fliegen, gehört es schon fast zu einer Pflicht, eine solche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Selbst Privatversicherte sollten vor Antritt einer Auslandsreise bei ihrem Versicherer nachfragen, da in den Versicherungsverträgen nicht immer auch der medizinisch notwendige, dafür aber sinnvolle oder vertretbare Rücktransport eingeschlossen ist. Grundsätzlich empfehlenswert ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung auch für privat versicherte Beamte, da auch die Beihilfe nicht in allen Fällen für bestimmte Kosten aufkommt. Dies gilt insbesondere auch für den Rücktransport. Personen, die also einen längeren Aufenthalt im Ausland planen, sollten daher die Wahl einer entsprechenden individuellen Absicherung nicht dem Zufall überlassen. Daher gilt: Egal ob privat oder geschäftlich unterwegs – es gibt neben günstigen Tarife auch Produkte mit optimalen Leistungen.
Den größten Vorteil haben Versicherte bei einer Auslandsversicherung dadurch, dass sie die Police durch einzelne Bausteine individuell zusammenstellen können. Auf diese Weise gelingt es dann den meisten, eine Police zu erhalten, die auf ihre Person hin maßgeschneidert ist. Zudem besteht die Möglichkeit, die Police sowohl auf das jeweilige Land als auch auf die Länge des Aufenthaltes entsprechend abzustimmen. Innerhalb der Auslandskrankenversicherung bestehen zum Beispiel folgende Wahlmöglichkeiten:
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
- Transportkostenübernahme zur stationären Behandlung in das nächst gelegene Krankenhaus
- Kostenübernahme für einen ärztlich verordneten und medizinisch notwendigen Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in Wohnort-Nähe.
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