Überwinterer / Langzeiturlauber

Wem das trübe Herbstwetter und den ungemütlichen Winter vermeiden will, verbringt die kalte Jahreszeit gerne im Ferienhaus im Süden. Doch auch beim Überwintern im Ausland sollten Sie auf jeden Fall eine gute Auslandskrankenversicherung abschließen. Da gerade die Krankheitskosten in den USA sehr hoch sind, bieten viele Versicherer ihre weltweit gültige Auslandskrankenversicherung exklusive den Vereinigten Staaten an, was die Auslandskrankenversicherung preislich günstiger macht. Auch wenn man die Tatsache, im Urlaub zu erkranken oder gar Opfer eines Unfalls zu werden gerne verdrängt, sollte man vorsorgen und in jedem Fall eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Durch eine Auslandskrankenversicherung werden unter anderem folgende Kosten abgedeckt: die medizinisch notwendige Behandlung in der Ambulanz oder stationär, der Transport in ein Krankenhaus sowie ein unter Umständen notwendiger Rücktransport ins Heimatland, eine Zahnbehandlung in geringem Maße und Überführungskosten im Todesfall. Diese Leistungen können je nach Reiseversicherung ergänzt oder variiert werden.

Wer zum Beispiel als Auswanderer in ein Land auswandert, um dort zu leben oder zu arbeiten, ist grundsätzlich an die Sozialversicherungsrechte des jeweiligen Landes vor Ort gebunden. Wer vorhat, sich für diesen Fall zusätzlich abzusichern und zudem nicht an ein Unternehmen im Ausland gebunden ist, hat die Möglichkeit, sich als Einzelperson über den Bund der Auslandserwerbstätigen (BDAE) abzusichern. Wer hingegen als Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens ins Ausland reist, für den gilt wiederum das deutsche Recht. Allerdings sollten Beschäftigte die sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen beim jeweiligen Auswanderungsland erfragen. Wer sich für eine deutsche private Krankenvollversicherung für seinen Auslandsaufenthalt entscheidet, für den ist es erforderlich, dass sowohl eine deutsche Korrespondenzanschrift als auch eine deutsche Bankverbindung besteht.

Personen, die sich für einen Ausstieg auf Zeit entscheiden (z.B. Au-pair, High School, Selbständige, Geschäftsreisende), sollten grundsätzlich alle Versicherungen für das Ausland bereits in ihrem Heimatland abschließen. Für die Antragstellung ist es wichtig, dass auch hier die deutsche Korrenpondenzanschrift sowie eine deutsche Bankverbindung durch den Versicherungsnehmer beibehalten wird. Weitere Ausnahmen gibt es für Expatriates. Ein Expatriate oder Expat, ist eine Person, die vorübergehend oder dauerhaft, aber ohne Einbürgerung in einem von seiner Abstammung verschiedenen Land oder Kulturkreis lebt. Ein Beispiel ist eine vom Arbeitgeber an ausländische Zweigstellen gesandte Fachkraft sowie auch deren Ehegatte. In der Regel behalten Expatriates ihre Kultur bei und kehren in ihr Heimatland zurück. Die versicherungsrechtliche Ausgestaltung und Absicherung ist deshalb von der Art der Beschäftigung und Tätigkeit im Ausland abhängig. Entscheidend sind aber immer die Regelungen zwischen Deutschland und dem Entsendeland.

Wer als Deutscher lediglich im Ausland überwintern will, der zählt versicherungstechnisch als Urlaubsreisender. Die Versicherungspflicht ergibt sich hieraus wie bei einer langen Urlaubsreise. Austauschstudenten, Weltenbummler oder Rentner, die im Süden überwintern, haben daher eines gemein: Sie brauchen eine Auslandsreise-Krankenversicherung mit Langzeitschutz. Grund: Die normale Reisekrankenpolice für den Urlaub gilt zwar meist für mehrere Reisen, dafür aber nur 42 Tage am Stück.

Je nach Auslandsaufenthalt, ist es sinnvoll sich zusätzlich zu Versicherung, jetzt vergleichen und passende Versicherung finden: