Ausländische Gästegruppen 

Genauso gerne wie wir Deutschen ins Ausland fahren, kommen auch ausländische Gäste zu uns nach Deutschland. Ob nun zu Besuch oder für ein Studium: häufig decken ausländische Versicherer nicht die volle Höhe der Arzt- oder Krankenhaus-Rechnung ab. Zur Erteilung eines Visa wird dieser Schutz allerdings zwingend vorgeschrieben. Von daher benötigt auch ein Besucher aus dem Ausland in Deutschland eine gültige Krankenversicherung. Wer allerdings lediglich einen Kurzaufenthalt in Deutschland plant, der benötigt eine Krankenversicherung, die taggenau abrechnet. Ausländische Gäste, die dagegen planen, für einen längeren Zeitraum in Deutschland zu leben, können entscheiden zwischen einer einfachen Grundversorgung oder einem umfassenden Schutz.

Tipp: PROVISIT-VISUM ist die ideale Reisekrankenversicherung für Deutschlandbesuche im Rahmen von Schengen-Visa. Die Versicherung wurde speziell für ausländische Besucher entwickelt, die sich bis zu 180 Tage in Deutschland oder innerhalb der EU aufhalten und  nicht älter als 69 Jahre sind. Versicherungsschutz gibt es bereits ab einer Prämie von 1,- € pro Tag. Keine Probleme gibt es daher für diejenigen Besucher, die über Visum und Aufenthaltsge-nehmigung verfügen! PROVISIT-VISUM erfüllt die behördlichen Auflagen für Besucher-Reiseversicherungen und ist die passende Versicherung für alle ausländischen Besucher für Aufenthalte bis zu 6 Monate. Versicherte Leistungen sind eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung sowie eine Reisehaftpflichtversicherung. Dabei gilt die Versicherung PROVISIT-VISUM ausschließlich für private Aufenthalte und Aufenthalte für Messe oder Firmenbesuche. Für längere berufliche Aufenthalte sollte die die Versicherung PROVISIT gewählt werden.

Eine Reisekrankenversicherung benötigen auch ausländische Besucher, Gäste sowie Touristen in Deutschland und den Schengenländern. Sie bietet daher eine ideale Absicherung für Besucher oder Gäste (Besucher-Visum). Für Geschäftsreisende (Business-Visum/Geschäfts-Visum), für Touristen (Touristen-Visum), für Besuchergruppen (Besuchervisa für Gruppenreisen) sowie für Personen, die kein Visum benötigen. Krankenversicherungsschutz genießen zudem alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz im Ausland, die sich vorübergehend in der Schweiz bzw. im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, aufhalten. Dennoch gibt es immer noch genügend Ausnahmen.

Zum Beispiel alle ausländischen Sprachschüler, die an studienvorbereitenden Sprachkursen in Deutschland teilnehmen, sowie alle Stipendiaten und Doktoranden an deutschen Universitäten und Hochschulen. Sie können leider noch nicht der gesetzlichen Krankenversicherung (wie z.B. AOK, Techniker Krankenkasse, DAK, BKK, BEK, GEK oder KKH) beitreten, um dort die günstige gesetzliche Studentenversicherung zu nutzen. Dasselbe Problem haben auch alle ausländischen Studierenden und Besucher von Studienkollegs in Deutschland, die älter als 30 Jahre sind. In diesem Fall müssen Betroffene unbedingt eine private Studentenkrankenversicherung für ausländische Studenten abschließen. Erhältlich zum Beispiel ab 26 Euro pro Monat von Hanse Merkur.

Für alle Ausländer in Deutschland, die mit diesem Problem konfrontiert werden und der gesetzlichen Krankenkasse noch nicht beitreten können, gibt es aber spezielle und relativ günstige Krankenversicherungstarife, z.B. von Hanse Merkur ab einem Monatsbeitrag in Höhe von 26 Euro. Diese private Krankenversicherung schützt Personen gegen die hohen Krankheitskosten in Deutschland und umfasst die ambulante, stationäre sowie die zahnmedizinische Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus. Die genannte Krankenversicherung kann zusätzlich beim Visa-Antrag bzw. der Visa-Verlängerung benutzt werden, denn die Versicherung erfüllt die Visumanforderungen der deutschen Botschaft und Ausländerbehörde.

Problematisch wird eine solche Absicherung allerdings für alle Studenten über 30 Jahre oder ab dem 14. Fachsemester. Denn alle Studenten, die das 30. Lebensjahr schon vollendet haben, wenn sie zum Studium nach Deutschland kommen, können leider nicht mehr die Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nutzen. Die günstigste Variante für alle Ausländer in diesem Fall ist, sich für ca. 26 Euro/Monat bei einer privaten Krankenkasse versichern zu lassen. In diesem Fall muss dann eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Falls Betroffene noch nicht so lange in Deutschland sind, empfiehlt sich am besten eine private Studentenversicherung. Die Beiträge sind trotzdem nicht teuer und beginnen bereits bei 26 Euro im Monat.

Und nicht zu vergessen: Als Gastgeber tragen Personen je nach Herkunftsland des Gastes das finanzielle Risiko seines Aufenthaltes, welches der Gastgeber durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung gegenüber dem deutschen Staat beurkundet, falls der Gast selber nicht für die entstandenen Kosten aufkommen kann. Damit laden Betroffene sich ein erhebliches Risiko auf, welches dringend abgesichert werden sollte. Eine so genannte Incoming-Versicherung sichert hier beispielsweise gegen die Risiken von Krankheiten oder gegen Rechtsansprüche Dritter, die gegen den Gastgeber erhoben werden können (Haftpflichtversicherung), ab. Dabei erfüllen die meisten Produkte die gesetzlichen Anforderungen, die die Deutsche Bundesregierung an den Versicherungsschutz von Ausländern in Deutschland stellen (Schengen-Visum). Der Versicherungsschutz der Incoming-Versicherung stellt für Betroffene daher ein sinnvolles Versicherungspaket dar, welches gegen die meisten Risiken des Aufenthaltes absichert.

Nicht nur Deutsche müssen sich im Ausland versichern. Ausländer, die zu Besuch in Deutschland sind oder einen längeren Aufenthalt planen, sollten sich ebenso absichern.