Reisegepäck-Versicherung: Nie voller Versicherungsschutz

Grundsätzlich wird nur der Zeitwert der abhanden gekommenen oder beschädigten Stücke bezahlt. Pelze, Film- und Fotoapparate sowie Schmuck sind nur unter besonders strengen Auflagen und bis höchstens 50 Prozent der Versicherungssumme geschützt. Und für Geld, Tickets und Wertpapiere gibt es überhaupt keinen Ersatz. Sportgeräte sind nur während des Transports und der Lagerung, nicht aber während des Gebrauchs versichert. Befindet sich der Schmuck dann auch noch in der Reisetasche, besteht kein Versicherungsschutz. Denn laut Versicherungsbedingungen ist eine Reisetasche kein sicherer Ort, um Schmuck zu transportieren (AG Nürnberg, Az. 16 C 2795/92).

Ansonsten gilt: Wertsachen wie Schmuck und Pelze sollten besonders geschützt werden. Die Gesellschaften bieten diesen Schutz meist nur Hauskunden an. Für teure Kameras gibt es bei der Albingia eine Spezialversicherung. Die Jahrespolice kostet ca. 5 bis 8 Promille des Anschaffungswertes. Nach den neuen Bedingungen für die Hausratversicherung sind Fahrräder unterwegs nicht mehr versichert. Die Police sollte von daher erweitert werden. Ein Rad im Wert von 500 Mark kostet ca. 35 Mark im Jahr. Für Surver gibt es eine Surfer-Kasko (Südwestring). Diese haftet, wenn das Board gestohlen oder beschädigt wurde (ab 60 Euro im Jahr).

Aspekte zu Sicherheit und Geld 

Auch nach der Landung kann es Überraschungen geben, nämlich dann, wenn plötzlich der Koffer verschwunden ist. In jedem Fall müssen sich Betroffene zunächst an den Flughafenschalter “Lost bagage” oder den Counter der betreffenden Fluggesellschaft wenden und den ,,Property Irregulary Report” ausfüllen. Diese Reklamation vor Ort empfiehlt sich im übrigen auch bei beschädigtem Gepäck – schon damit niemand unterstellen kann, der Schaden sei später, etwa auf der Fahrt vom Flughafen nach Hause – passiert. Damit ist das entstandene Problem nunmehr “amtlich” – und nun muss sich der Reisende an seinen Vertragspartner wenden. Beim Linienflug sind dies die Fluggesellschaften (bspw. Lufthansa), bei einer Pauschalreise dagegen das Reisebüro. Auch diese Reklamationen sollten stets per Einschreiben mit Rückschein geltend gemacht werden. Des weiteren sollte der Schaden so schnell wie möglich, spätestens aber innerhalb einer Woche, angezeigt werden.

Ist das Gepäck dann letztendlich wirklich verschwunden, gibt es in jedem Fall einen Scheck von der Airline oder vom Reisebüro. Allerdings gilt auch hier für die Basis der Berechnung: eine möglichst detaillierte Aufstellung von Kofferinhalt und falls vorhanden, sollten auch noch Quittungen beigelegt werden. Für den Erstattungsbetrag setzt allerdings das Warschauer Abkommen klare Grenzen: Der Geschädigte bekommt einen Maximalbetrag erstattet – und zwar  pro Kilo Gepäck. Mit Hilfe des weltweiten Gepäcksuchprogramms “World Tracer” werden zudem fast alle verloren gegangenen Koffer wieder gefunden. In diesen Fällen wird der Koffer in der Regel innerhalb von 24 Stunden wieder entdeckt und dann seinem Besitzer kostenlos zugestellt; gleich ob zu Hause oder im Zielgebiet.

Koffertipps für Flugreisende 

Den Koffer sollte man grundsätzlich abschließen und zudem deutlich sichtbar einen Adressenanhänger anbringen. Idealerweise wählt man einen Anhänger, an dem man nur den Namen und nicht die Adresse lesen kann, um interessierte Einbrecher am Airport nicht wissen zu lassen, wo gerade eine Wohnung leer steht. Auch im Koffer sollten Namen und Adresse deutlich platziert werden (an Innenseite des Kofferdeckels kleben), um die Identifizierung und Zustellung des Koffers auch dann noch möglich zu machen, wenn der Adressenanhänger abgerissen wurde. Die deutliche Kennzeichnung des Koffers, ganz individuell mit Riemen, Klebeband, Abziehbildern oder ähnlichem hilft dabei, den Koffer am Gepäckband schnell wieder zu finden. Ideal für Flugreisen sind die in allen Farben und Größen angebotenen Hartschalenkoffer mit Rollen.

  • Das gehört nicht in den Koffer: Dokumente, Medikamente, die man während des Urlaubs benötigt, gefährliche Güter (brennbares oder explosives Material), Flaschen (können auslaufen), verderbliche Waren (falls der Koffer verloren gehen sollte oder bei einer Verspätung längere Zeit in der Sonne steht).
  • Den Koffer aufgeben (einchecken): Beim Check-in wird das Gepäckstück gelabelt (label = Aufkleber), der Koffer also somit gekennzeichnet mit einer Klebeschlaufe, die den internationalen Code (Dreiletter-Code) des Zielflughafens aufweist (bspw. PMI für Palma, LPA für Las Palmas) und dazu eine laufende Nummer. Das Gegenstück zu dieser laufenden Nummer wird in das Ticket geklebt. Dieses dient dann als Beleg, dass der Passagier seinen Koffer eingecheckt hat.

Idealerweise gibt man den Koffer bereits am Vorabend des Fluges ab und geht somit am nächsten Morgen unbeschwert und gleich mit der Bordkarte zum so genannten Gate (Flughafenbahnsteig), an dem die Maschine abfliegt. Dieser “Late-Night Check-In” ist in Düsseldorf kostenlos und wird in Berlin-Schönefeld, Frankfurt, Hamburg, Münster/Osnabrück, München, Nürnberg und Stuttgart mit einer Gebühr von fünf Euro pro Person belegt.

  • Den Koffer am Band aufnehmen: Passagiere sollten sich grundsätzlich ihre Flugnummer merken. Auf der Bordkarte, die man beim Check-in (Kofferausgabe/Sitzplatzvergabe) erhält, ist nämlich nicht nur die Sitzplatznummer vermerkt, sondern auch die Flugnummer (bspw. LT 184). Diese Flugnummer, genannt auf allen Hinweistafeln sowie auf dem Monitor über dem Gate, an dem man abfliegt, findet man auch auf der Übersichtstafel im Zielflughafen wieder. So weiß man, auf welchem Gepäckband man genau den Koffer wieder findet.
Im Vorhinein ihre Reise absichern,
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