Verlorenes Gepäck, beschädigte Fahrzeuge und die Versicherungen

Die Sorgen einmal zu Hause lassen, mal an nichts denken – wer folgt nicht gern diesen Werbeversprechen der Reiseveranstalter. Doch gerade im Urlaub gilt: Ein verschwundener Koffer, eine gestohlene Handtasche – wie schnell sind die Sorgen wieder da. Auch ein überschwemmter Zeltplatz oder das aufgebrochene Auto können die Reise sehr schnell beenden. Dies ist dann gleich doppelt ärgerlich, denn zum finanziellen Schaden kommen nun auch noch die entgangenen Urlaubsfreuden. Wer sich also durch solche Unglücksfälle seinen Urlaub nicht verderben lassen will, sollte rechtzeitig an die notwendige Vorsorge denken.

Damit Sie Ihre Ferien auch unbeschwert genießen können, sollten Sie deshalb die richtigen Versicherungspolicen in Ihrem Reisegepäck haben und für den Fall der Fälle zudem Ihre Rechte kennen. Denn bei der Urlaubsplanung denken viele eher über das Fassungsvermögen ihrer Koffer nach als über den richtigen Versicherungsschutz. Dabei kann schon ein Blechschaden oder eine Motorpanne das Urlaubsbudget ernsthaft belasten. Noch schlimmer, wenn Unfall, Krankheit oder Diebstahl die Reise gefährden. Deshalb gilt es, ent­sprechende Vorsorge zu treffen. Denn ein maßgeschneidertes Versicherungspaket mildert die Folgen unvor­hersehbarer Zwischenfälle.

Doch nicht alles, was von den Versicherungen angeboten wird, ist auch sinnvoll. Manche Risiken können nämlich bereits durch bestehende Verträge abgesichert sein, für andere hingegen gilt es, spezielle Zusatz­verträge abzuschließen. Wer auf Reisen geht, kann sich allerdings auf den Schutz seiner bestehenden Hausrat­versicherung nur begrenzt verlassen. Denn im Rahmen der sog. Außenversicherung sind lediglich 10 % der Versicherungssumme mitversichert. Sicherer dürfen sich hier Urlauber fühlen, die eine Reisegepäckver­sicherung abgeschlossen haben. Doch Vorsicht: Auch hier zeigen mehrere Seiten kleingedruckter Versicherungsbedingungen ihre Leistungsgrenzen auf.

Eine Reisegepäckversicherung ersetzt grundsätzlich Schäden aus Diebstahl, Raub und räuberischer Erpressung sowie aus mut- und böswilliger Beschädigung durch Dritte. Weiterhin sind Schäden aus einem Unfall des Versicherten, oder wenn während des Transports das Gepäck abhanden kommt oder beschädigt wird, versichert. Auch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmung und andere Fälle höherer Gewalt schließt die Versicherung mit ein. Sogar das Verlieren des Gepäcks ist bei einigen Versicherungsgesellschaften versichert – allerdings darf der Urlauber es nicht nur liegengelassen haben.

Versichert sind grundsätzlich alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs. Dazu gehören die gesamte Kleidung, aufgegebenes Gepäck und Handgepäck. Ebenso versichert sind Sportgeräte – es sei denn, sie werden beim “bestimmungsgemäßen Gebrauch” beschädigt oder verloren. Für Reiseandenken und Geschenke leistet die Assekuranz bis zu einem bestimmten Betrag Ersatz. Der Versicherungsschutz tritt allerdings nicht – wie viele immer meinen – erst am Urlaubsort ein, sondern bereits nach Verlassen der Wohnung und gilt auch bis zur Rückkehr dorthin. Auch die Versicherungsdauer verlängert sich automatisch bei unverschuldet verspäteter Rückkehr des Ver­sicherten, bspw. wegen Krankheit, Unfall oder Streik von Fluglotsen. Kauft ein Urlauber allerdings am letzten Tag seiner Reise zahlreiche Kleidungsstücke, gehören diese nach herrschender Meinung nicht mehr zum Reisegepäck.

Diebstahl “Lebensrisiko”: Wird ein Pauschalurlauber von Dieben überfallen, kann er vom Reiseveranstalter nur in Ausnahmen Schadenersatz verlangen. Der Veranstalter haftet nämlich nur bei einer “ungewöhnlich hohen, durch besondere Tatsachen gegenwärtigen, konkreten Überfallgefahr (Amtsgericht Hamburg). Aber auch nur dann, wenn er nicht ausreichend auf das Risiko hinweist. Wird etwa im Bungalow eines Urlaubers etwas gestohlen, dann gehört dies zum “allgemeinen Lebensrisiko”.

Dies gilt übrigens auch für Gegenstände, die sich stets – unabhängig von der Urlaubsreise – im Fahrzeug befinden, wie zum Beispiel Werkzeugkasten. Erfasst werden von der Reisegepäckversicherung somit nur jene Gegenstände, für die nach Art, Ziel, Zweck und Dauer der konkreten Reise auch ein Bedarf besteht. Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind notwendig bei Kameras, Pelzen, Schmuck und anderen Wertgegenständen. Hier wird nur dann Ersatz geleistet, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Gegenstände auch tatsächlich sicher verwahrt wurden. Wer dann am Strand einschläft und sich hierbei seine Fotoausrüstung stehlen lässt, hat wenig Chancen, den Schaden ersetzt zu bekommen.

Die Länge der Versicherungsdauer ist bei allen Assekuranzen frei wählbar. Ein Jahresvertrag versichert zudem das Gepäck auch bei Wochenendausflügen. Die Versicherung selbst ersetzt stets den Zeitwert des Gepäcks, das heißt, was es kosten würde, die beschädigten oder verlorenen Sachen (nach Abzug der Abnutzung) neu zu kaufen. Hierbei ist jedoch zu beachten: In den meisten Fällen wird die Höhe der Versicherungssumme zu niedrig gewählt. Um den Zeitwert des Gepäcks und damit auch die richtige Versicherungssumme zu ermitteln, sollte deshalb vorher eine Liste mit allen aufgeführten Sachen erstellt werden. Für teure Fotoausrüstungen empfiehlt sich zudem der Abschluss einer speziellen Fotoversicherung. Auf keinen Fall aber zahlt die Versicherung, wenn Geld oder Schecks gestohlen werden.

Weiter wichtig: Ersetzt wird im Schadensfall zwar lediglich der Zeitwert, gleichwohl ist aber bei Abschluss des Vertrages für die richtige Versicherungssumme der Neuwert einzusetzen! Ansonsten müssen die Gesellschaf­ten im Schadensfall nur einen Teil ersetzen. Die Prämie selbst richtet sich stets nach der Versicherungssumme und der Dauer des Vertrages. Geschäftsleute und Urlauber, die nicht nur einmal im Jahr verreisen, fahren oft mit einer Jahrespolice günstiger. Gegen geringfügigen Prämienzuschlag kann die Versicherungssumme bei Urlaubsreisen auch verdoppelt werden.

Im Vorhinein ihre Reise absichern,
spart Geld und Nerven im Ereignisfall!