Privat Versicherte direkt bei der PKV die Auslandsreisen absichern oder über eine gesonderte Auslandskrankenversicherung?
Ob Im Urlaub oder auf sonstigen Auslandsaufenthalten: Jahr für Jahr sichern sich rund 23 Millionen Menschen mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung ab. Eine solche private Versicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch die Familie vor den Kosten, die für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland anfallen. Sollte dazu der Fall eintreten, dass eine entsprechende Behandlung adäquat in einem ausländischen Hospital nicht gewährleistet bzw. möglich ist, kommen die Versicherer letztlich auch noch für die Kosten für den medizinisch sinnvollen Rücktransport in Heimatland auf. Mit einer entsprechenden Absicherung genießen Reisende daher einen umfassenden Schutz.
Leider sind immer noch viele privat Versicherte der Meinung, sie seien mit ihrer privaten Absicherung rundum auch im Ausland geschützt. Doch diese Meinung geht fast nie auf. Wichtig ist zuerst einmal zu prüfen, ob in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt Auslandsreisen entsprechend abgesichert sind. Dies ist in der Regel nicht der Fall. Auch leisten nur die wenigsten privaten Versicherer für die Kosten eines Rücktransports. Viele private Gesellschaften übernehmen lediglich die Kosten für erforderliche Arznei- und Verbandsmittel im Ausland sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen. Alle weiteren Schritte sind dann durch den Reisenden selber aus eigener Tasche zu tragen. Ganz selten werden durch die privaten Versicherer auch die Transportkosten zu einem nächstgelegenen anerkannten Krankenhaus oder die Kosten für Operationen übernommen.
Gleiches gilt für Zahnarztbesuche: Auch hier werden allenfalls die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Zahnfüllungen übernommen. Überführungen im Todesfall oder Bestattungen im Ausland werden nur von den wenigsten privaten Versicherungen kostenmäßig übernommen. Vielfach gelten bei den privaten Versicherern auch nur vorab festgelegte Höchstsätze, so dass der versicherte am Ende dennoch kräftig draufzahlen muss. Damit auch privat Versicherte einen rund-um-Schutz genießen können, lohnt sich daher neben der privaten Absicherung noch der zusätzliche Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung. Die Auslandsreise-Krankenversicherung hilft im Krankheitsfall, dass Betroffene in ihre Heimat zurückgebracht werden, viele Gesellschaften arbeiten in diesem Zusammenhang mit Flug-Rettungsdiensten zusammen. Auf diese Weise wird dann unproblematisch ein erforderlicher Rücktransport organisiert und durchgeführt.
Einige Versicherer übernehmen dabei auch noch die Kosten für eine Begleitperson, wenn dies medizinisch notwendig ist. Zudem darf nicht vergessen werden: Die häufigsten Versicherungsfälle von Auslandskrankenversicherungen sind nicht schwere lebensbedrohliche Unfallsituationen, sondern kleinere Unfälle, die am Urlaubsort geschehen. Hierzu zählen zum Beispiel die Folgen von Insektenstichen, Durchfallerkrankungen, Erkältungen sowie Hauterkrankungen oder Hautausschläge. Oftmals reicht eine schwere Durchfallerkrankung über mehrere Tage aus, um die Heimreise anzutreten. Gerade für solche unvorhersehbaren Erkrankungen oder bei Unfällen bietet die Auslandsreise-Krankenversicherung entsprechenden Versicherungsschutz. Besteht hingegen eine bekannte Vorerkrankung, dann sind auch Reiseversicherungen von ihrer Leistungspflicht frei. Ferner wird keine Versicherung eine Behandlung im Ausland erstatten, wenn die Auslandsreise speziell für diese Behandlung angetreten wurde.
Eine Leistungspflicht durch den Versicherer muss auch für den Fall ausgeschlossen werden, dass eine Behandlung durch einen Arzt bereits vor Reiseantritt durch den Versicherungsnehmer begonnen wurde und auch über die Reise am Urlaubsort hinaus weitergeführt werden muss. Wurde eine Reise jedoch wegen dem Todesfall des Ehepartners oder eines Verwandten ersten Grades im Ausland angetreten, besteht für die Gesellschaft Leistungspflicht, wenn sich bei dem Reisenden dessen bekannte Vorerkrankung plötzlich würde verschlechtern würde. Zudem ist es auch für privat Versicherte wichtig zu wissen, dass es Länder gibt, die ein Abkommen untereinander haben und in welchen die Krankenversicherung gilt. Wer mit seiner privaten Krankenversicherung auch im Ausland gut versichert sein will, sollte sich daher im Zweifel an seinen Versicherungsberater erkundigen, welche Leistungen eingeschlossen sind.
Auch wenn es viele privat Versicherte nicht wahrhaben wollen: in Hinsicht auf den meist sehr eingeschränkten Auslandsschutz unterscheiden sich nämlich die privaten Krankenversicherer nicht von den gesetzlichen Krankenkassen. Dies bedeutet letztlich für den Versicherten, dass in einigen Ländern der Krankenversicherungsschutz gewährleistet ist, in anderen Ländern eben nicht. Insbesondere in Amerika oder in einigen Ländern Afrikas findet die deutsche Krankenversicherung tatsächlich keinerlei Anerkennung. Dafür aber werden im Umkehrschluss wieder Zusatzversicherungen angeboten, die auch gesetzlich versicherte Personen in Anspruch nehmen können bzw. sollten. Wer dies unterlässt, muss wissen, dass ihm im Ausland der nötige Versicherungsschutz eben fehlt.
Andererseits kann es zu jeder Zeit passieren, dass eine Person im Urlaub oder auf einer Dienstreise erkrankt oder verunglückt. Eine unangenehme Situation im Ausland, wenn dann auch noch der nötige Versicherungsschutz fehlt. Zum einen ist es schwierig, einen Arzt im Ausland zu finden, mit dem man sich auch verständigen kann. Dann gilt auch noch für PKV-Versicherte: Alle Rechnungen, die durch den Arzt ausgestellt werden, sind zunächst einmal durch den Versicherten selbst zu begleichen. Selbiges gilt natürlich auch für gesetzlich Versicherte. Handelt es sich allerdings um Länder, die mit Deutschland ein Abkommen haben, dann werden die Rechnungen wiederum über die private oder gesetzliche Krankenversicherung nachträglich nach Einreichen bei der Kasse zurückerstattet. Dazu müssen die Kosten belegt werden. Für welche Länder in jedem Falle eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden sollte, kann bei der nächsten Krankenkasse erfragt werden.
Daher ist auch bei Bestehen einer privaten Krankenversicherung die Zusatzleistung Auslands-krankenversicherung ein äußerst wichtiger Aspekt. Dieser Grundsatz gilt dabei nicht nur für Pflichtversicherte innerhalb ihrer gesetzlichen Kasse, sondern ebenso für Privatversicherte. Denn wie bereits erwähnt: Ein Auslands-Versicherungsschutz gilt nicht generell und überall, sondern lediglich für Länder, mit denen ein spezielles Abkommen besteht. Gerade deshalb die die Absicherung durch eine Private Krankenversicherung zuzüglich (!) einer Auslands-Krankenversicherung ein wichtiger Zusatz. Es ist völlig problemlos für diejenigen, die über eine private Krankenversicherung verfügen, in diesen Schutz auch noch eine Auslandskrankenver-sicherung bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages mit einzubeziehen. Selbstverständ-lich ist ein solcher Einschluss auch nachträglich jederzeit noch möglich.
Einziger Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte müssen die Auslandskrankenversicherung stets als Zusatzleistung zu ihrer bereits bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. In allen anderen Fällen gilt insbesondere in Ländern der Europäischen Union (EU) der Standard-Versicherungsschutz, und das auch nur für den Fall eines Unfalls oder einer schweren Krankheit. Handelt es sich stattdessen um kleinere ärztliche Leistungen, muss der Patient hierfür stets selber aufkommen. Und auch das bedeutet wieder im Umkehrschluss: Wer im Urlaub erkrankt, muss nicht nur die Kosten für den Arzt, sondern auch die gebühren für die Medikamente aus eigener Tasche tragen. Anschließend können die gesammelten belege bei der Krankenkasse eingereicht werden. In den meisten Fällen trägt dies jedoch keine Früchte, denn die Kosten werden nur in den seltensten Fällen übernommen. Um dies im Detail einmal darzustellen, nachfolgend ein Vergleich der Auslandskrankenversicherung als Zusatzversicherung gegenüber der privaten Krankenversicherung.
Die Auslandskrankenversicherung der privaten Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit Arztbesuchen oder Medikamenten stehen. Diese Kosten müssen allerdings während eines Urlaubs bzw. innerhalb einer Geschäftsreise im Ausland entstanden sein. Von besonderer Wichtigkeit ist daher gerade ein Abschluss einer Auslandskrankenversicherung – neben der privaten Krankenversicherung – bei Reisen in die USA oder nach Afrika. Zunehmend trifft diese Aussage auch für asiatische Länder zu, da in den genannten Ländern der (deutsche) Krankenversicherungsschutz vollständig entfällt. Käme es in diesen Ländern während eines Aufenthalts zu einem medizinischen Zwischenfall, in dem eine Person zum Beispiel schwer erkrankt, müsste diese alle Kosten aus der privaten Tasche begleichen. Nicht zu vergessen die Kosten, die für einen Heimtransport nach Deutschland anfielen. In all diesen Fällen hilft die Auslandskrankenversicherung, so dass der Versicherungsnehmer hier nur geringfügige Kosten selber zu tragen hat.
Die private Auslandskrankenversicherung kommt daher auch für Kosten auf, die durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit hervorgerufen werden sowie die extrem hohen Kosten, sollte das Ganze auch noch mit einem Aufenthalt in einem Krankenhaus verbunden sein. Damit die Kosten vollständig getragen werden, ergänzen sich die private Krankenverbindung in Verbindung mit der Auslandskrankenversicherung. Zudem ist für einige Personengruppen wie zum Beispiel Beamte als Beihilfeberechtigte diese Zusatzversicherung besonders bedeutsam. Aber auch in allen anderen Fällen lohnt sich ein Abschluss einer solchen Reiseabsicherung, da insbesondere die hierfür anfallenden Kosten in einer überschaubaren Höhe liegen.
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