Reisegepäckversicherung

Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung sorgt dafür, dass alle anfallende Kosten bei Beschädigung, Verlust oder Abhandenkommen – sei es durch Diebstahl oder Raub – übernommen werden. Die Leistung erfolgt entsprechend bis zur Höhe des Zeitwertes des Reisegepäcks. Einige Versicherungsunternehmen zahlen wiederum bis zu einem vorab festgelegten Versicherungsbetrag. Handelt es sich hingegen um Wertsachen, gelten hierfür bei den meisten Versicherern bestimmte Höchstgrenzen. Weiter werden Kosten durch Reisegepäckversicherung übernommen, die zur Wiedererlangung des Gepäcks oder für eine notwendige Ersatzbeschaffung zur Fortsetzung der Reise entstehen. Dies betrifft insbesondere all diejenigen Umstände, wenn das Gepäck nicht am selben Tag am Urlaubsort eintrifft. Kommt es zu Beschädigungenoder gar zu einem Verlust des Reisegepäcks durch Elementar- oder Feuerereignisse, so werden auch diese Kosten bei einigen Versicherern übernommen. Gleiches gilt entsprechend bei Unfällen des Transportmittels selbst, sofern solche Gefahren vertraglich abgedeckt wurden.

Ob hingegen für jedermann ein Abschluss einer Reiseversicherung sinnvoll ist, hängt von den einzelnen Gegebenheiten ab. Ein Abschluss istz in allen Fällen immer dann sinnvoll, wenn die Kosten und der Aufwand zur Beschaffung höher ausfallen als der Beitrag selbst. Allerdings sind die Grenzen für eine Leistung so eng gesetzt, dass der Versicherungsnehmer sein Reisegepäck nicht eine Sekunde aus den Augen verlieren darf. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften sind neben dem Reisegepäck auch zusätzlich mitversichert:

  • Video-, Film- oder Foroapparate einschließlich Zubehör, die als Reisegepäck mitgeführt werden.
  • EDV-Geräte, elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte inklusive des jeweils dazugehörigen Zubehörs sowie die Software, insgesamt allerdings bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme. Der Betrag ist zudem bei den meisten Gesellschaften auf 500 Euro begrenzt.
  • Brillen, Kontaktlinsen sowie Zahnspangen und sonstige medizinische Hilfsmittel inklusive deren Zubehör. Auch hier werden lediglich 20 Prozent der versicherungssumme geleistet, und das außerdem nur bis zu einem Höchstbetrag von 250 Euro.

Unter den Versicherungsschutz fallen weiter Schmucksachen und Kostbarkeiten, sofern diese in einer ortsfester Verwahrung – zum Beispiel einem Safe – untergebracht wurden. Gleiches gilt, wenn diese Dinge persönlich mitgeführt werden. Allerdings ist die Leistung bei den meisten Gesellschaften auf 50 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.

Wichtig zu wissen sind auch all diejenigen Punkte, die bei den meisten Gesellschaften nicht unter den Versicherungsschutz fallen:

  • Keine Leistung erhalten Versicherte für den Verlust von Geld, Wertpapieren, Fahrkarten sowie für Dokumente aller Art – sofern es sich nicht um einen amtlichen Ausweis oder um ein Visa handelt.
  • Jegliche Vermögens-Folgeschäden
  • Nicht versichert sind Schäden an Sportgeräten, die durch einen bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen.
  • Kein Versicherungsschutz besteht für das Abhandenkommen von Land-, Luft- oder Wasserfahrzeugen – und das gilt auch für deren Zubehör.

Reisegepäck ist somit immer dann versichert, wenn es der Versicherungsnehmer aufgegeben hat oder wenn es durch strafbare Handlungen Dritter, Unfälle des Transportmittels oder Feuer- und Elementarereignisse zu Schaden oder abhanden kommt.

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