Worauf muss beim Abschluss eines Vertrages geachtet werden?
Reisende haben die Möglichkeit, eine Reiseversicherung sowohl für einen gewissen Zeitraum als auch als Jahrespolice abzuschließen. Eine Jahrespolice ist für all diejenigen sinnvoll, die mehrmals innerhalb eines Jahres verreisen. Für diesen Fall ist die Police nicht nur günstiger, es ist für den Reisenden auch bequemer, da er lediglich einen Versicherungsabschluss tätigen muss. Personen oder Familien, die lediglich nur einmal im Jahr einen Urlaub planen, sollten hingegen ihre Reisegepäckversicherung nur für diesen Reisezeitraum abschließen. Bei Vertragsabschluss ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht nur das Gepäck des Versicherungsnehmers selbst, sondern auch das seiner Familienangehörigen bzw. das Gepäck anderer in seinem Haushalt lebenden Personen umfasst.
Günstigen Versicherungsschutz erhalten bei den Reiseversicherungsanbietern nicht nur Urlauber, sondern auch Dienstreisende und Geschäftsleute. Zwar können auch diese Personen ihr Gepäck versichern, nur muss für den Verlust- oder Schadensfall in den meisten Fällen ein prozentualer Selbstbehalt übernommen werden. Weiter wichtig ist die Festlegung einer bestimmten Höchstsumme, denn bis zu dieser Grenze sind innerhalb der Reisegepäckversicherung alle persönlichen und privat genutzten Gepäckstücke versichert. Ein Augenmerk ist auch auf die in den ABG vorgesehenen Ausschlüsse zu richten. So sollten Versicherungsnehmer darauf achten, dass innerhalb der festgelegten Höchstsumme alle Teile des persönlichen Reisebedarfs sowie die am Körper getragene Kleidung, das Handgepäck sowie Sportgeräte, Andenken und Gastgeschenke mit versichert sind.
Natürlich müssen Kunden auch damit rechnen, dass eine Reisegepäckversicherung nicht alle Schäden komplett ersetzt, daher sollte man sich immer über die jeweiligen vorgesehenen Ausschlüsse erkundigen, um im Ereignisfall auch die entsprechende Leistung zu erhalten. Versicherungskunden müssen auch wissen, dass durch die Versicherer nicht nur der Ersatz, sondern auch eine Reparatur eines Gegenstandes vorgenommen werden darf. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn ein Gepäckstück reparabel beschädigt wird. Für diesen Fall übernimmt der Versicherer lediglich die Reparaturkosten. Für den Fall, dass dem Versicherungsnehmer ein Gebrauchtgegenstand abhanden kommt, ersetzt der Versicherer hier ausschließlich den zeitwert. Dieser orientiert sich entsprechend am Alter und der Abnutzung des jeweiligen Gegenstandes.
Grundsätzlich sollte sich auch jeder Versicherungsnehmer vor Abschluss einer Reisegepäckversicherung über die Problematik einer solchen Absicherung im Klaren sein. Mit Kosten bis zu 60 Euro pro Monat gehören diese Absicherungen zu den teuersten und ist beitragsmäßig vielfach doppelt so teuer wie eine Auslandskrankenversicherung. Zudem ist die Versicherung bei den meisten Anbietern für einen Zeitraum zwischen 6 Wochen und 3 Monaten begrenzt. Die Absicherung selbst ist zudem nicht besonders attraktiv, weil das Risiko, das hierdurch abgedeckt wird, keinesfalls als existenziell angesehen werden kann. In aller Regel liegt dabei das maximale Risiko im Zeitwert des Gepäcks, und dieser liegt in der Regel für eine Person zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Hinzu kämen noch die Kosten für die Wiederbeschaffung aller Reisedokumente. Neben hohen Selbstbeteiligungen, die die Versicherer gegen Missbrauch schützen sollen, sind gerade bei typischen Schadensfällen die Leistungen der Gesellschaften äußerst gering. Wendet man zum Beispiel für einen Gegenstand die Zeitwertregel an, dann bleibt nach Abzug einer Selbstbeteiligung für den Diebstahl eines gebrauchten iPods oder einer Digitalkamera kein weiterer Erstattungsbetrag mehr übrig.
Vor Abschluss sollten die Vertragsbedingungen auch auf den Einschluss von weiteren Personen neben dem Versicherungsnehmer selbst geprüft werden. In der Regel ist immer nur dasjenige Reisegepäck einer Person versichert, die die Versicherung abgeschlossen hat. Gute Versicherer versichern daneben auch Familienmitglieder sowie den Lebensgefährten oder die Hausangestellte, die mit auf Reisen gehen, ab. Vor jedem Abschluss sollte zudem geprüft werden, ob sich eine solche Absicherung auch tatsächlich lohnt. Eine Reiseversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn die Versicherungssumme auch dem Versicherungswert des Reisegepäcks entspricht. In diesem Zusammenhang ist immer der aktuelle Zeitwert einer Sache heranzuziehen. Reiseandenken bzw. kleinere Mitbringsel für Freunde oder Bekannte haben hingegen keinerlei Einfluss auf die Höhe der Versicherungssumme, so dass sich alleine hierfür keine Absicherung lohnt.
Innerhalb der Versicherungsbedingungen sollte auch vermerkt sein, dass das mitgeführte Reisegepäck nicht nur gegen Diebstahl bzw. Einbruchdiebstahl abgesichert ist, sondern auch für den Fall von Raub oder vorsätzlicher Dachbeschädigung durch Dritte. Beschädigt also ein Dritter auf dem Flughafen den Reisekoffer durch einen Tritt, so dass dieser beschädigt ist, dann liegt Vandalismus vor, weshalb die Versicherung in ihrer Leistungspflicht steht. Gleiches gilt entsprechend, wenn das Gepäck durch einen Unfall zu Schaden kommt. In der Leistungspflicht stehen die Gesellschaften in der Regel auch für den Fall, dass Fahrlässigkeit durch eine dritte Person vorlag und diese zu einer Schadensverursachung führte. Ein leistungspflichtiges Ereignis stellen auch Naturgewalten wie Steinschlag, Lawinenabgänge, ein Brand oder eine Explosion dar. Auch für diese Fälle stehen die Gesellschaften in der Leistungspflicht.
Nicht unter den Versicherungsschutz fällt hingegen höhere Gewalt. Darunter sind zum Beispiel Bürgerkriege oder heftige Erdbeben zu verstehen. Die Versicherung ist auch dann von jeglicher Leistung frei, wenn ein Gepäckstück (zum Beispiel ein Koffer) durch den Zoll beschlagnahmt wird. Die Versicherungsgesellschaften prüfen auch sehr genau, ob ein Koffer oder eine Reisetasche nicht bereits vorher beschädigt war. Denn auch in solchen Fällen sehen Versicherte kein Geld von ihrer Versicherung. Ein ganz wichtiger Hinweis ist an Camping-Urlauber zu richten: Grundsätzlich kommt eine Reisegepäck-Versicherung nicht für Schäden auf, die während eines Camping-Urlaubs entstehen.
Versicherungsnehmer sollten auch noch inhaltlich prüfen, welcher Leistungsschutz versichert ist. Grundsätzlich fallen unter den Versicherungsschutz:
- der persönliche Reisebedarf des Versicherten sowie seiner Familienangehörigen
- Andenken bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 250 Euro
- alle im Hotelzimmer vorhandenen Gegenstände, zum Beispiel ein Pelzmantel, Schmuck, Kamera, Fotoapparat, aber auch persönliche Dokumente wie Führerschein oder Personalausweis/Reisepass.
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