Wie bekommt man die Leistungen erstattet?
Mit einer Reisegepäckversicherung sichern sich Urlauber gegen den Diebstahl ihrer Gepäckstücke ab. Die Versicherer sind dazu von der Anreise bis zur Abreise in der Leistungspflicht, sofern nicht entsprechende Gründe ausgeschlossen werden können. Auch darf der Diebstahl nicht durch große Fahrlässigkeit (mit)verschuldet worden sein. Kann dem Versicherungsnehmer ein solcher Vorwurf gemacht werden, ist die Versicherung von sämtlichen Leistungen frei. Grobe Fahrlässigkeit liegt in diesem Zusammenhang bereits dann vor, wenn das versicherte Gepäckstück nur einen Augenblick unbeaufsichtigt wurde und eben in diesem Moment gestohlen wird. Wer also sein Gepäckstück nur kurz abstellt, um sich eine Zeitung oder einen Kaffee zu gönnen, kann nicht mehr mit einer Versicherungsleistung rechnen.
Doch nicht nur für den Fall, dass das Gepäckstück nicht beaufsichtigt wurde, entfällt der Versicherungsschutz, weil der Diebstahl selbst mitverschuldet wurde. Auch ein Augenblicksversagen fällt darunter. Ein solches ist zum Beispiel dann gegeben, wenn man seine Koffer hinter sich los lässt, um ein Ticket aus der Tasche zu holen. Versicherungsrechtlich hat man in diesem Fall seine Aufsichtspflicht verletzt, weshalb auch hier wieder von einer groben Fahrlässigkeit gesprochen wird. Das bisher Gesagte lässt somit darauf schließen, dass ein Gepäckstück schon von einem Dieb gewaltsam entrissen werden muss, damit der Versicherer in seiner Leistungspflicht steht. Doch für solche Fälle wurde bereits angeführt: die Haftungsübernahme durch die Hausratversicherung.
Gerade bei den Reisegepäckversicherungen landen immer wieder Fälle zur Entscheidung vor dem Gericht, weil sich die Versicherer ihrer Leistungspflicht entziehen. Zwar kann der Grad der Fahrlässigkeit bei jeder Reisegepäckversicherung entsprechend begrenzt werden, diese Begrenzung treibt jedoch wieder den Preis nach oben. Viele Reisegepäckversicherungen werden auch durch Kreditkartenunternehmen als kostenlose Zusatzversicherungen angeboten. Dieser Bonus wird vielfach teuer bezahlt, denn die meisten Versicherer haben in ihren Verträgen neben relativ niedrigen deckungssummen auch eine Vielzahl an Ausschlusskriterien vereinbart, die letztlich zum Leistungsausschluss führen. Gleichfalls ist der Versicherungsnehmer angehalten, stets glaubwürdig nachzuweisen, welche Gegenstände überhaupt gestohlen wurden. Teilweise fordern die Versicherer hierfür ein bezeugtes Register mit entsprechenden Fotos.
Diesem frommen Wunsch wird wohl kaum ein Versicherungsnehmer nachkommen können. Daher sollten Reisende für den Fall des Abschlusses einer Reisegepäckversicherung nicht zu hohe Ansprüche an diese Versicherung stellen.
spart Geld und Nerven im Ereignisfall!