Worauf muss beim Abschluss eines Vertrages geachtet werden?
Bevor eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen wird, sollte zuerst geprüft werden, ob eine solche nicht in einem anderweitigen Versicherungspaket vorhanden ist. Dies gilt insbesondere für den Besitz einer „Goldenen Kreditkarte“. Vielfach enthalten diese Bezahlmedien eine pauschale Reiserücktrittskostenversicherung. Ein Schutz gilt allerdings meist nur für den Fall, dass die Reise mit dieser Kreditkarte bezahlt wurde. Ist dies der Fall, sollte entsprechend der Leistungsumfang geprüft werden. Ist dieser Schutz mit einer externen Versicherung identisch, kann auf den gesonderten Abschluss einer solchen Versicherung verzichtet werden, da der Versicherungsnehmer nach den aktuellen Regelungen des § 78 Versicherungsvertragsgesetzes eine Leistung im Schadensfalle nur einmal erhält.
Weiter sollten vor jedem Abschluss die Allgemeinen Geschäftsbedfdingungen des jeweiligen Versicherers studiert werden. Dies betrifft nicht nur den Gesichtspunkt, ob es sich überhaupt lohnt, eine solche Versicherung abzuschließen, sondern ebenso die Höhe der tatsächlichen Stornokosten. Gerade Mietwagen oder Hotels lassen sich mitunter äußerst günstig und auch kurzfristig noch kostenlos stornieren. Noch problematischer trifft es Pauschalreisende, sie können auf eine Erstattung sowieso nicht hoffen, wenn nicht ein tatsächlich triftiger Grund vorliegt. Interessenten sollten sich auch einmal über einen Direktverkauf Gedanken machen. So verkauft zum Beispiel die AXA eine Reiseversicherung per Coverwise. Ein solcher Abschluss ist meist viel billiger als bei größeren Gesellschaften, da hier die Angebote nicht indirekt über weitere Agenturen vertrieben werden. Interessenten erhalten hierzu nähere Angaben unter www.coverwise.de.
Die AXA Reiseversicherung ist bereits ab einem Einstiegspreis von 4 Euro erhältlich und versichert zudem weit mehr Reiserücktrittsgründe wie bei anderen Anbietern dies der Fall ist. Ein weiterer Vorteil ist zudem die Reise-Assistance durch die AXA in München. Hier findet auch entsprechend die problemlose Schadensabwicklung ab. Reise sollten auch den Versicherungsschutz von Kreditkarten-Reiseversicherungen richtig einschätzen, denn nicht alle finden hierbei auch einen Rundumschutz. Heute bieten die meisten Kartenunternehmen neben einer Visakarte gleich eine integrierte Auslandsreise-Krankenversicherung sowie eine Reiserücktrittsversicherung als Inklusivleistung für ihre Kunden an. Das Problem liegt allerdings darin, dass gerade der in den Kreditkarten enthaltene Versicherungsschutz nur schwer zu durch- und überblicken ist. Denn nicht nur die Kartenart (z.B. MasterCard, VISA-Card, American Express) ist für die zugrunde gelegten Versicherungsbedingungen entscheidend, sondern auch das ausgebende Institut, das die Kreditkarte emittiert.
Nicht selten werden die Kartenbesitzer im Leistungsfall mit unerwarteten Fallstricken im Kleingedruckten überrascht. Zum einen gilt bei den meisten Anbietern nur dann ein entsprechender Versicherungsschutz, wenn alle Inklusive-Reiseversicherungen samit deren Leistungen mit der entsprechenden Kreditkarte des Anbieters bezahlt wurden. So muss zum Beispiel nicht nur der Mietwagen selbst mit der Kreditkarte bezahlt werden, sondern auch jede dazugehörige Tankfüllung. Nur wenn auch beide Vorgänge mit der gleichen Kreditkarte bezahlt wurden, kommt der Kartenbesitzer letztlich in den Genuss der mit der Karte verbundenen Versicherungsleistungen (bspw. Mietwagen-Rechtsschutz, Mietwagen-Haftpflicht, Auslandsschutzbrief etc.).
Ein deutlicher Unterschied zu den externen Reiseversicherungen liegt zudem in den festgelegten Obergrenzen, die dann für die jeweiligen Schäden gelten. Diese Obergrenzen liegen in den meisten Fällen bei den Kreditkartenunternehmen sehr gering, so dass der Versicherungsnehmer am Ende noch eine Menge an Geld noch zusätzlich drauflegen muss. Vielfach ist zudem lediglich der Karteninhaber selbst abgesichert, nicht jedoch seine Familienangehörigen, die mit ihm reisen. Diese müssen dann noch zusätzlich abgesichert werden. Weiter haben es Kreditkartenbesitzer immer wieder mit völlig unnützen Versicherungen zu tun, die die Gesellschaften innerhalb der Kreditkartennutzung anbieten. Hierunter fallen zum Beispiel die Insassen-Unfallversicherung sowie die Versicherung gegen Flugverspätungen. Auch bei den Reiserücktrittsversicherungen kommt es im Leistungsfall immer wieder zu erheblichen Problemen, weil die Versicherer selbst in ihren Vertragsgestaltungen völlig unterschiedliche Rücktrittsgründe nennen. Nach diesen sind dann auch entsprechend die Leistungsvoraussetzungen festgelegt.
Reisende sollten unbedingt darauf achten, dass hier zumindest die Grundleistungen für einen Rücktritt erfüllt sind. Diese sind
- Krankheit
- Unfall
- Tod
- Ein folgenreicher Einbruch
- Schwangerschaft
- Jobverlust
- Arbeitsplatzwechsel.
Wer als Reisender statt auf eine Kreditkarte mit Versicherungsschutz lieber auf eine separate Police setzt, der erhält fast immer deutlich mehr Schutz. Dieser ist hingegen bei den mit den Kreditkarten verbundenen Inklusivleistungen nicht immer gegeben. Wer also sicher gehen will, sollte neben der Kreditkartenleistung noch eine zusätzliche Reiseversicherung bei einem entsprechenden Reiseversicherungs-Spezialisten abschließen. Zudem sollte nicht ausschließlich auf eine an einen Kreditkartenvertrag gebundene Reiseversicherung gesetzt werden. Separate Versicherungen gibt es nicht nur deutlich günstiger, sondern zudem mit einem weitaus größeren Leistungsumfang. Im Umkehrschluss sind alle zusätzlichen Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditkarte immer mit Mehrkosten verbunden.
Daher sind die meisten Versicherungen in Verbindung mit einer Kreditkarte nicht wirklich sinnvoll, teilweise greifen viele erwartete Leistungen für eine spezielle Reise überhaupt nicht. Wer sich hier in falscher Sicherheit wähnt, kann dann schnell feststellen, dass das eingetretene Ereignis genau in diesem individuellen Falle keine Berücksichtigung bei der Leistung findet. Eine genaue Nachfrage beim Kreditkarteninstitut oder der Kartengesellschaft ist daher immer von Vorteil. Entsprechende Antworten sollte man sich natürlich auch immer schriftlich wiedergeben lassen.
spart Geld und Nerven im Ereignisfall!