Reiseversicherung (gemeint ist die Reisekrankenversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu 6 Wochen)

Wer heute Schutz für Reisen bis zu einer Dauer von 42 Tagen innerhalb eines Versicherungsjahres sucht, der erhält bei den meisten Anbietern diesen Reiseschutz bei einer Mindestvertragsdauer von 2 Jahren vielfach zu der günstigen Jahresgebühr von 9 Euro. Allerdings können diesen Schutz lediglich Personen bis zur Vollendung ihres 60. Lebensjahres abschließen. Dabei sind die meisten Personen auf eine Auslandsreise-Krankenversicherung angewiesen. Auch wenn es diese Leistung bereits unter 10 Euro im Jahr gibt, sollte vor allem auf die Leistungsunterschiede geachtet werden, denn diese unterscheiden sich bei den Anbietern erheblich. Geht es hingegen lediglich um die Beiträge, dann lassen sich hier nur geringfügige Unterschiede finden.

Personen, die hingegen auf einen solchen wichtigen Schutz verzichten, für die kann ein Auslandsurlaub zu einem wahren Alptraum werden. Denn bereits ein kleiner Sturz und eine zertrümmerte Kniescheibe führen vielfach dazu, dass Betroffenen angeraten wird, sich im Heimatland operieren zu lassen. Doch für alle gesetzlichen wie privaten Krankenversicherer steht ein solcher Rück-Transport nach Deutschland mit einem Flugzeug nicht auf der Leistungsliste. Der Beispielfall zeigt, dass ein solcher Unfall kein Fall für die Krankenkassenkarte, sondern allenfalls für die Reise-Krankenversicherung ist. Viele gesetzlich und privat Versicherten unterschätzen nämlich die Leistungen ihrer Kasse: Auch wenn die Krankenkassenkarte innerhalb der gesamten Europäischen Union sowie in Ländern gilt, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (bspw. Türkei), so werden solche Rücktransportkosten in keinem Falle übernommen.

Die Krankenkassen sind lediglich angehalten, die Kosten für die ambulante oder die stationäre Notfallbehandlung vor Ort zu übernehmen. Dieser Grundsatz gilt auch bei dem meisten privat Versicherten. Versicherungsnehmer sollten hier bereits vor Reiseantritt die jeweiligen Vertragsbedingungen studieren. Aus diesen Bedingungen sollte dann auch klar hervorgehen, welcher Versicherungsumfang für den Versicherungsnehmer besteht und vor allem: ob auch die Kosten für einen Ambulanzflug (mit medizinischer Begleitung) für den Notfall übernommen werden. Wer sich für die einzelnen Leistungen einer Reisekrankenversicherung entscheidet, sollte darauf achten, dass in den Vertragsbedingungen der Gesellschaften nachfolgende Grundleistungen enthalten sind:

  • Volle Kostenübernahme für ärztliche ambulante Behandlungsmaßnahmen inklusive sämtlicher Arztwegegebühren. Gleiches gilt für eventuelle anfallende Taxikosten zur Arztpraxis, wenn am Aufenthaltsort kein Arzt praktiziert.
  • Volle Kostenübernahme für Heil- oder Hilfsmittel, zum Beispiel für ärztlich verordnete Bäder, Massagen, medizinische Packungen, für Inhalationen sowie für Heil- oder Krankengymnastik. Aber auch volle Kostenübernahme für Bestrahlungen sowie für medizinisch notwendige Gehstützen und Liegeschalen in einfacher Ausfertigung.
  • Volle Kostenübernahme für Krankenhausbehandlungen inklusive sämtlicher anfallender Transportkosten zum nächst gelegenen Krankenhaus.
  • Volle Kostenübernahme für Röntgen- und Strahlenbehandlungen inklusive deren Diagnostik.
  • Volle Kostenübernahme für alle zahnmedizinischen Behandlungen. Hierunter fallen zum Beispiel die Kosten für eine Schmerz stillende Zahnbehandlung sowie Zahnfüllungen in einfacher Ausführung. Auch sollten die Kosten zur Reparatur von bereits vorhandenem Zahnersatz übernommen werden. Nur in Ausnahmefällen werden von den Versicherern auch Leistungen wie Zahnersatz, Zahnkronen oder gar kieferorthopädische Leistungen übernommen.
  • Kostenübernahme für einen Rücktransport aus dem Ausland nach Deutschland inklusive Überführung, wenn ein solcher medizinisch sinnvoll und auch vertretbar ist. Übernommen werden sollten dabei auch die Kosten für die Organisation.
  • Sollten Behandlungen am Urlaubsort unvorhersehbar notwendig werden, sollte die Reisekrankenversicherung auch all diejenigen Kosten erstatten, sofern es sich um Behandlungen bereits bestehender Erkrankungen oder Unfallfolgen handelt.
  • Ein zusätzliches, aber nicht zwingend notwendiges Bonbon kann sich auch derjenige leisten, der ein Krankenhaustagegeld für jeden Aufenthaltstag im Krankenhaus vereinbart.

Fazit: Schon für wenig Geld können gesetzlich und privat Versicherte eine Auslandskrankenversicherung für Einzelpersonen oder Familien abschließen. Versicherte genießen damit tatsächlichen Rundum-Schutz als Privatpatient auf allen Reisen. Bei den meisten Versicherern können nur diejenigen Personen versichert werden, die auch ihren ersten Wohnsitz innerhalb Deutschland haben. Dies gilt auch für ausländische Staatsbürger mit erstem Wohnsitz in Deutschland. Nicht versicherbar sind hingegen alle Personen mit einem ersten Wohnsitz, der außerhalb Deutschlands liegt.

Im Vorhinein ihre Reise absichern,
spart Geld und Nerven im Ereignisfall!