Verkehrsmittelunfallversicherung

Wer sich für eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung entscheidet, erhält eine solche Absicherung meist in Form einer privaten Unfallversicherung. Ob eine solche Absicherung letztlich eine sinnvolle Reiseabsicherung darstellt, kann bezweifelt werden. Zwar garantiert eine Verkehrsmittelunfallversicherung dem Versicherungsnehmer nach einem Unfall in oder durch ein Verkehrsmittel einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Art der Geldleistung kann sowohl in Form einer einmaligen Zahlung als auch in Form einer (lebenslangen) Rente geleistet werden. Allerdings stehen die Versicherer nur dann in der Leistungspflicht, wenn der das Ereignis direkt durch einen Verkehrsunfall verursacht wurde. Was man unter dem Verweis der „direkten Verursachung“ letztlich zu verstehen hat, liegt meist im Ermessen des jeweiligen Versicherers.

Gerade deshalb erfahren immer wieder Versicherungsnehmer, dass sie trotz dieser Absicherung gravierende Einschränkungen bei den Verdienstmöglichkeiten hinnehmen müssen, weil häufig Situationen, die durch einen Verkehrsunfall entstehen können, durch die Verkehrsmittelunfall-Versicherung nicht abgedeckt werden. Hieraus lässt sich daher sagen, dass jede Aufwendung (Kosten) für eine Verkehrsmittelunfallversicherung fast nie sinnvoll verwendet werden können, so dass sich eine solche Absicherung wirklich nur bei einem individuellen Bedarf lohnt. Denn die Versicherung tritt lediglich nach einem zeitlich eng begrenzten Ereignis ein, wie das zum Beispiel bei einem Unfall der Fall ist. Zudem muss dieses bestimmte Ereignis dann auch gleichzeitig unmittelbare Folgen auf die Handlungsfähigkeit – und in diesem Zusammenhang auch für die weitere Verdienstmöglichkeit – haben.

Gleichzeitig ist der Versicherungsnehmer angehalten, bei Schadenseintritt (Unfall) diesen Vorfall umgehend seiner Versicherung zu melden. Nur wer dieser Regelung nachkommt, gewährleistet damit auch einen Anspruch auf Versicherungsleistung für sich selbst. Aber auch damit ist der Versicherungsnehmer noch lange nicht seinen Pflichten gegenüber dem Versicherer entledigt. Vielmehr hat der Versicherte auch im Weiteren verlauf seiner Behandlung jederzeit sicher zu stellen, dass auch eine Verbindung zum ursprünglichen Unfallereignis auch jederzeit wieder herstellbar ist. So darf zum Beispiel eine Behandlung nach einem Unfall, die andere gesundheitliche Problematiken angeht, keinesfalls in Verbindung mit der direkten Unfallbehandlung verquickt werden. Eine solche Verquickung würde letztlich zum sofortigen Leistungsausschluss führen.

Weiter sind durch den Versicherungsnehmer auch die Rahmenbedingungen zu beachten, die innerhalb einer Verkehrsmittel-Unfallversicherung gelten. Dies betrifft insbesondere die statistische Feststellung durch den Versicherer, in der es darum geht, dass es „… eher selten der Fall ist, dass eine dauerhafte auf den Unfall zurückzuführende Invalidität bzw. bestimmte gesundheitliche Einschränkungen bestehen bleiben.“ Mit einer solchen Feststellung lässt sich allerdings ein generelles Invaliditätsrisiko niemals absichern. Wer für solche Fälle sicherstellen möchte, dass seine finanzielle Basis der Berufsausübung, wie sie gegenwärtig vorliegt, auch zu 100 Prozent gesichert ist, der sollte sich die bessere Alternatrive einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor Augen führen.

Vielfach werden solche Verkehrsmittelunfallversicherungen auch über Kreditkartenanbieter vermittelt, die eine solche Absicherung als integriertes Produkt zur Geldkarte anbieten. Wer allerdings eine Verkehrsmittelunfallversicherung über einen solchen Anbieter abgeschlossen hat, der erhält nur dann Versicherungsschutz, wenn er diesen Vertrag auch durch seinen Kreditkarteneinsatz abgeschlossen hat. Dieser Karteneinsatz muss ferner auch für das gebuchte Verkehrsmittel vorliegen. In diesem Fall erhält der Versicherte nach einem Unfall auch entsprechenden Ersatz. Zudem ist der Versicherer einer Verkehrsmittel-Unfallversicherung nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn sowohl das Bahn- als auch das Flugticket mit der Kreditkarte bezahlt wurde. In den meisten Fällen besitzen Versicherte eine eigene private Unfallversicherung. Für diesen Fall kann auch eine Verkehrsmittelunfallversicherung gänzlich verzichtet werden. Wichtiger Hinweis: In der MasterCard Standard ist eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung mit enthalten. Versicherungsnehmer sind damit über die Karte für den Fall eines Unfalls in Verbindung mit einem öffentlichen bzw. gemieteten Verkehrsmittel oder bei einem bezahlten Hotelaufenthalt versichert, sofern eine Zahlung (Anzahlung genügt) über die MasterCard erfolgt ist.

Eine entsprechende Absicherung findet dabei nicht nur der MasterCard Karteninhaber selbst, sondern auch dessen Lebens- oder Ehepartner. Allerdings muss der Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft mit dem Karteninhaber leben. Eingeschlossen in der Versicherung sind auch alle unverheirateten Kinder – entweder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres oder bis zum 25. Lebensjahr, sofern sie unterhaltsberechtigt sind. Hinzu kommt ein automatischer Versicherungssummen-Höchstbetrag für die aufgeführten Personen, nämlich

  • bis zu 255.000 Euro für den Todesfall
  • bis zu 255.646 Euro für den Invaliditätsfall
  • bis zu 7.670 Euro für Bergungskosten
  • und bis zu 26 Euro Krankenhaustagegeld.

Ausnahme: Für Kinder bis zur Vollendung ihres 14. Lebensjahres ist die Todesfallleistung auf 5.113 Euro begrenzt. Betroffene erhalten ein Krankenhaustagegeld für maximal zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Unfalltages. Der Vorteil für Versicherte und Karteninhaber liegt darin, dass die sich hieraus ergebenden Versicherungsleistung zusätzlich zu anderweitig abgeschlossenen Versicherungen ausbezahlt wird. Damit der Versicherungsschutz durch die Anwendung der Kreditkarte auch stets gewährleistet ist, reicht ein bestätigter Vermerk über die geplante Bezahlung mit der MasterCard – zum Beispiel im Kfz-Mietvertrag oder bei der Hotelanmeldung vor Ort, falls der Kartenbesitzer sein Verkehrsmittel, sein Hotel oder seinen Mietwagen erst nach Beendigung der Nutzung oder des Aufenthaltes bezahlen will und auch keine Anzahlung fällig wird.

Im Vorhinein ihre Reise absichern,
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