Worauf muss beim Abschluss eines Vertrages geachtet werden?

Wer keine übliche Unfallversicherung abgeschlossen hat und auch die Gefahr, im häuslichen Bereich oder als Fußgänger zu verunfallen, immer noch als äußerst gering einstuft, der sollte sich für den Abschluss einer Verkehrsmittel-Unfallversicherung entscheiden. Allerdings ist beim Vertragsabschluss so einiges zu beachten. Insbesondere darf bei dieser Absicherung nicht vergessen werden, dass die Versicherung nur dann in Leistung tritt, wenn der Versicherungs-nehmer mit einem Verkehrsmittel – und in einigen Absicherungsfällen auch mit dem Fahrrad – einen Unfall erleidet. Immer mehr Versicherer gehen zwischenzeitlich auch dazu über, in ihren Verträgen auch eine Absicherung für Fußgänger zu integrieren. Ein Augenmerk ist auch auf die nicht immer übernommenen Behandlungskosten zu legen. Zwar übernehmen die Versicherer in der Regel nicht die Übernahme der Behandlungskosten, die nach einem Unfall anfallen. Sie leisten vielmehr mittels eines Einmalbetrags oder mit einer monatlichen Rentenzahlung.

Andererseits haben immer mehr Versicherer Klauseln in ihren Verträgen, wonach diese auch alle Behandlungskosten im Ausland übernehmen. Allerdings müssen hierfür mit diesen Ländern Regelungen bestehen, wonach die Übernehme von Behandlungskosten generell unzureichend sind. Für diesen Fall leistet dann auch der Versicherer selbst, auch wenn der Versicherte einen Teil dieser Kosten über seine Krankenkasse erhalten würde. Innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollte auch darauf geachtet werden, dass in der Verkehrsmittel-Unfallversicherung auch eine Krankenhaustagegeldversicherung integriert ist. Der Vorteil liegt darin, dass der versicherte dann mit der Zahlung eines Krankenhaus-Tagegeldes in einer bestimmten Höhe rechnen kann, auch wenn der Versicherte dies über seine gesetzliche oder private Krankenkasse erhält. Der Versicherungsnehmer hat somit auf beide Leistungen ein Recht – auf Krankenhaus-Tagegeld durch den Krankenhaustagegeldversicherer und auf Krankenhaus-Tagegeld durch den Verkehrsmittel-Unfallversicherer.

Versicherungsnehmer haben zudem die Möglichkeit, zu jeder Vertragslaufzeit eine entsprechen-de Selbstbeteiligung in einer vorab festgelegten Höhe bei der Verkehrsmittel-Unfallversicherung zu beantragen. Vor dem Abschluss sollte auch der Geltungsbereich ins Auge gefasst werden. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass dieser weltweit festgesetzt ist. Versicherte müssen sich auch bei jedem Abschluss mit Fragen nach den regelmäßig genutzten Verkehrsmitteln auseinandersetzen. Hier hinterfragen die Versicherer, welches Verkehrsmittel durch den Versicherungsnehmer regelmäßig genutzt wird. Wer Führer eines Motorrads oder Sozius ist, muss mit einem deutlich erhöhten Beitrag rechnen. Der Grund liegt in der größeren Gefährdung. Auch wenn die Insassenversicherung selbst eine besondere Form der Verkehrsmittel-Unfallversicherung  darstellt, darf diese keinesfalls mit dieser gleichgesetzt werden. Erstere ist nämlich ausschließlich für ein bestimmtes Fahrzeug bzw. dessen Halter maßgeblich.

Wer Besitzer einer (goldenen) Kreditkarte ist, sollte in seinen Versicherungsbedingungen nachsehen, ob hier nicht bereits eine entsprechende Absicherung verbunden ist. Leistungen aus der Verkehrsmittel-Unfallversicherung erhält der Karteninhaber allerdings nur für den Fall, dass dieser Reisen mit einem öffentlichen Verkehrsmittel bzw. die Anbietung eines Verkehrsmittels oder aber einen Hotelaufenthalt mit seiner Kreditkarte bezahlt. Je nach Kartenanbieter erhalten versicherte Karteninhaber hohe Invaliditätszahlungen aus der Verkehrsmittel-Unfallversicherung, die teilweise bei 500.000 Euro liegen. Versicherte Karteninhaber sollten jedoch in ihren Versicherungsbedingungen auch prüfen, ob neben dem Ehe- bzw. Lebenspartner auch die Kinder in dem Schutz eingeschlossen sind. Bei Kindern gilt in der Regel eine Absicherung bis zum 18. Lebensjahr. Lediglich Kinder, die unterhaltsberechtigt sind, erhalten auch noch bis zum 25. Lebensjahr eine entsprechende Absicherung. Wer Leistungen aus der Verkehrsmittel-Unfallversicherung erhält und neben dieser Absicherung weitere Versicherungen besitzt (bspw. eine Krankenhaustagegeldversicherung), darf im Ereignisfall die Leistungen von beiden Versicherungen beziehen. Denn grundsätzlich werden die Versicherungsleistungen aus der Verkehrsmittel-Unfallversicherung zusätzlich zu denen anderweitig abgeschlossener Versicherungen gewährt.

Insbesondere Kreditkarteninhaber, die sich in Verbindung mit ihrer Kreditkarte verbesserte Versicherungsleistungen versprechen, sollten sich einen wichtigen Punkt vor Augen halten: die Kreditkarte gilt in erster Linie für die reinen Zahlungsverkehrsleistungen (Bargeld abheben, Kontostand abfragen etc.). Andererseits ist es heute auch problemlos möglich, von den weiteren zahlreichen Zusatzleistungen zu profitieren, die die Kartenanbieter zwischenzeitlich für ihre Kunden parat haben. Allerdings dürfen diese Zusatzleistungen nicht zu hoch bewertet werden, sondern sind vielmehr in drei Hauptgruppen zu untergliedern. Erste Hauptgruppe an Zusatz-leistungen stellen die Versicherungsleistungen selbst dar, die zweite Hauptgruppe die Rabatte, die dritte Hauptgruppe letztlich die Bonusprogramme. Ganz am Ende stehen so genannte VIP-Programme oder ein speziell durch den Kartenaussteller gegebener Kundenservice.

Hier stellt sich für den Karteninhaber letztlich immer die Frage, ob er diese Zusatzleistungen benötigt, ob er die Leistungen auch nutzen kann und die wichtige Erkenntnis, dass diese Zusatzleistungen durch die Kartenanbieter nicht kostenlos sind. Jede Zusatzleistung ist verbunden mit einer Erhöhung der zu zahlenden Jahresgebühr. Die meisten Kartenanbieter unterbreiten heute ihren Kreditkartenkunden Versicherungsleistungen in Form von Auslands- oder Reiseversicherungen. Allerdings lohnen sich diese abgespeckten Versicherungen nur für diejenigen, die sich öfters aus privaten oder aus beruflichen Gründen im Ausland aufhalten. Bei den meisten Versicherungsnehmern besteht nämlich bereits für das Inland ein ausreichender Versicherungsschutz. Da gerade im Ausland immer wieder zusätzliche Gefahren lauern, sollten Versicherungsnehmer genauestens prüfen, welche Versicherungen bzw. Leistungen eine Kreditkarte genau beinhaltet. Diese sind nämlich von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich.

In den meisten Fällen beinhalten Kreditkarten Zusatzleistungen wie zum Beispiel die Absicherung durch eine Auslandsreise-Krankenversicherung, eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung, eine Reisegepäckversicherung, eine Reise-Rücktrittsversicherung, eine Auslands-Haftpflichtversicherung sowie ein Autoschutzbrief speziell für das Ausland. Wer all diese Versicherungsangebote nutzen will, sollte allerdings bedenken, dass die jeweiligen Versicherungsbedingungen doch erheblich im Detail unterscheiden. Zudem muss unbedingt geprüft werden, ob in Folge der Bedingungen durch die Versicherung auch automatisch Schutz durch den Besitz der Karte allein besteht. In den meisten Fällen hat der Versicherte nämlich ausschließlich die Karte dafür einzusetzen, um im Ereignisfall eine Leistung zu erhalten.

Viele Kreditkarteninstitute erbringen im Schadensfall nämlich nur dann eine Leistung, wenn im Schadensfall neben der Reise selbst auch das jeweilige Verkehrsmittel mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Neben diesen Versicherungsleistungen erhalten Kreditkartenkunden auch Rabatte oder können an so genannten Bonusprogrammen teilnehmen. Einige Kartenanbieter geben zum Beispiel auf Reiseleistungen einen üppigen Rabatt, wenn die Kunden über den entsprechenden Reiseanbieter des Kartenunternehmens ihren Vertrag abschließen und den betrag dann auch mit der Kreditkarte bezahlen. Andere wiederum vergeben Rabatte von Mietwagenfirmen. In den meisten Fällen haben die Kartenausgeber allerdings einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit den jeweiligen Anbietern. Vielfach sind die Kunden jedoch besser bedient, wenn sie diese Leistungen von einem Unternehmen aus der Privatwirtschaft erhalten und nicht direkt von einer Bank, die Emittent eines Kreditkartenunternehmens ist. Gerade Kreditkarten von Versandhäusern bieten ihren Kunden für den Fall eines Online-Einkaufs mit der Karte einen hohen Rabatt, teilweise bis zu 5 Prozent.

Neben den Rabatten haben Kunden von Kreditkartenunternehmen zudem die Möglichkeit, an bestimmten Bonusprogrammen teilzunehmen. Hierzu müssen allerdings wieder Kreditkartenzahlungen erfolgen, um in den Genuss von Hotel-Meilen oder Flugmeilen-Programmen zu kommen. Das Problem: Je nach Kartenanbieter bestehen für den Einsatz bzw. für die Leistung unterschiedliche Systeme, so dass nicht mit allen Bonusprogrammen auch die entsprechenden Punkte gesammelt und anschließend in bestimmte Leistungen umgetauscht werden können. Immer mehr werden auch spezielle Kreditkarten Personen in gehobenen Gehaltskreisen angeboten. Gefragt sind hier insbesondere so genannte VIP-Services, die ausschließlich von privilegierten Personen genutzt werden können. Mit dieser Kreditkarte erhalten Personen auch gleichzeitig ein besonders hohes Kreditlimit.

Allerdings gibt es solche Leistungen nur bei Beantragung von bestimmten Premium-Karten. Neben dem VIP-Service selbst steht diesen Personen dann auch noch eine Rundum-Betreuung zur Verfügung. Neben einer 24-Stunden-Hotline für alle Fragen des Kunden erhält der Kunde auch die Möglichkeit, spezielle Tickets zu bekommen, die man ansonsten auf normalem Wege nie erhalten würde. Man denke hier zum Beispiel an ausverkaufte Veranstaltungen, das Kreditkartenunternehmen aber für diesen Fall eben noch ein beschränktes Kontingent an Karten besitzt. Ferner erhalten Kunden einen speziellen Zugang in spezielle VIP-Bereiche, die normalen Bürgern in der Regel verschlossen bleiben. Hier wäre zum Beispiel die Flughafen-Launch zu nennen. Ob man diese Zusatzleistungen neben den höheren Jahresgebühren nutzen kann und möchte, muss hingegen jeder selbst für sich und seiner finanziellen Lage entscheiden.

Im Vorhinein ihre Reise absichern,
spart Geld und Nerven im Ereignisfall!