Au-pairs

Ein Job als Au-pair ist mehr als ein Zeitvertreib im Ausland. Die Zeit verbessert nicht nur die sprachlichen Qualitäten, sondern erinnert ein Leben lang an diese Zeit. Damit diese Erinnerungen stets positiv sind, gehört es in jedem Fall dazu, für den Fall eines Krankheit oder eines Unfalls gut gerüstet und adäquat abgesichert zu sein. In diesem Zusammenhang spielt es dann auch keine Rolle, dass man als eine in Deutschland lebende Familie ein ausländisches Au-pair anstellt oder selbst als Au-pair im Ausland bei einer Familie tätig ist. Eine Absicherung durch eine entsprechende Krankenversicherung schützt in jedem Fall vor den finanziellen Kosten, die schnell entstehen können. Interessenten haben zudem noch den Vorteil, zwischen verschiedenen Tarifen auszuwählen. Die meisten Versicherer bieten hierbei neben dem Stan-dardschutz auch die Versicherungsform „Komplettschutz“ an. Wer sich für den einfachen Stan-dardschutz entscheidet, hat in den meisten Fällen nachfolgend genannte Vertragsbestandteile:

  • Kostenübernahme einer ambulanten bzw. stationären Heilbehandlung
  • Übernahme der Kosten von Entbindungen sowie Transporte zum Krankenhaus
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland

Der Standardschutz umfasst bei den meisten Versicherern zudem eine Reise-Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung. Aus diesen beiden Versicherungsformen ergibt sich nachfolgender Deckungs-Schutz:

  • Übernahme von Personen- und Sachschäden bis zu einer Million Euro
  • Mietsachschäden bis zu einer Höhe von 25.000 Euro
  • Abschiebekosten bis 1.000 Euro
  • eine Invaliditäts-Grundsumme in Höhe von 25.000 Euro
  • ein Todesfall-Kapital bis zu 5.000 Euro sowie
  • Bergungskosten in Höhe von 2.500 Euro

Personen, die sich für die Komplettversicherung entscheiden, erhalten neben den bislang genannten Grundleistungen und höheren Deckungssummen folgende Zusatzleistungen:

  • Übernahme von Rehabilitations-Maßnahmen
  • Zahlung von Ausfallgeld

Zudem erhöhen sich die Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden auf nunmehr 2,5 Millionen Euro, die Invaliditäts-Grundsumme wächst auf 40.000 Euro an. Allerdings können beide Versicherungsvarianten von Versicherer zu Versicherer gering voneinander abweichen.

Welche Variante Entscheidung findet, hängt in allererster Linie natürlich von der Krankenge-schichte der zu versichernden Person ab. Weiter muss natürlich auch das Reise- bzw. Herkunfts-land berücksichtigt werden. Neben diesen beiden Kriterien wirken sich auch das Alter und das Geschlecht der zu versichernden Person auf die Beitragshöhe aus. Die Aufwendungen lohnen sich allerdings in jedem Fall, denn gerade wenn man ins Ausland geht, um neue Erfahrungen zu sammeln, ist es wichtig, auch dort optimal gegen Krankheit oder Unfall geschützt zu sein. Die Absicherung für Au-pairs bietet optimalen Schutz durch ein Komplettpaket, welches aus einer Krankenversicherung, einer Haftpflichtversicherung und einer Unfallversicherung besteht.

Grundsätzlich müssen Au-pair in Deutschland durch eine Kranken-, eine Unfall- sowie durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Die hierfür anfallenden Beiträge trägt die Familie. Dies muss jedoch nicht unbedingt Absicherung bedeuten, denn es gibt auch Familien, die Au-pairs zwar einladen, diese jedoch nicht versichern. Hier sollte man sich in jedem Falle die Versicherungspolice zeigen lassen. Eine Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung benötigen sowohl ausländische Au-pairs in Deutschland als auch Au-pairs aus Deutschland im weltweiten Ausland. Allerdings dient die Krankenversicherung lediglich zur Abdeckung von wirklich notwendigen Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten. Renovierungen von Zähnen werden hingegen nicht übernommen, ebenso wenig wird Zahnersatz bezahlt. Die Krankenversicherung ist z.B. bei der Zahnbehandlung nur für die Beseitigung der Schmerzen zuständig. Für den, der allerdings wirklich krank ist, ist die Versicherung immer zuständig. Die Police sollte auch beim Arzt vorgezeigt werden können!

Wer hingegen nach seinem Au-pair-Aufenthalt in Deutschland studieren möchte, muss zuerst ein Visum beantragen. Danach wird allerdings nur derjenige aufgenommen, der die Sprache deutsch sehr gut beherrscht. Hierfür ist eine äußerst schwierige DSH-Prüfung vorgeschrieben. Ein Studium ist auch nur dann möglich, wenn das Au-pair eine Familie findet, die in Bezug auf die Haftung eine entsprechende Bürgschaft unterschreibt. Zudem hat der Student genügend Geld vorzuzeigen, um für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen. In diesem Falle geht man von Einkünften von rund 6.000 Euro/Jahr aus. Interessenten finden weitere Informationen unter http://www.daad.de.

Wer sich für einen der nachfolgenden Anbieter entscheidet, liegt in den meisten Fällen in Bezug auf Auslandskrankenversicherungen in Verbindung mit Unfall- und Haftpflichtversicherungen richtig:

  • Care Travel: Privat- u. Geschäftsreisende weltweit; Krankenversicherung (Auslandsversicherung) für weltweite Reisen mit einer Dauer von maximal 1 Jahr ohne Selbstbeteiligung.
  • Care Au-Pair: Au-pairs weltweit außer USA, Kanada und Mexiko; Auslandsversicherung für ausländische Au-pairs in Deutschland/Österreich und für deutsche/österreichische Au-pairs weltweit (außer NAFTA).
  • Care College: Sprachschüler, ausländische Studenten, Doktoranden; Krankenversicherung für (DSH-) Sprachschüler, ausländische Studenten, Doktoranden, Stipendiaten und Teilnehmer an internationalen Projekten von Universitäten und FHs.
  • Care Economy: Krankenversicherung für ausländische Gäste in der EU; Krankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher in der EU. Sichert den Gastgeber gegen fast alle finanziellen Risiken einer Verpflichtungserklärung.
  • Care Visa Protect: Schengen-Visa für ausländische Besucher in der EU; Krankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher bei Einreisen mit Visum bis zu 92 Tagen in die EU. Die Vertragsleistung ist auf 50.000 € limitiert.
  • Care Amerika: Deutsche in NAFTA-Länder mit J1/J2 u. F1/F2 Visum; Auslandskrankenversicherung für Reisen bis zu 1 Jahr in den USA, Mexiko und Kanada. Auch für Au-pairs, Sprachschüler und Studenten geeignet.
  • Care Expatriate: Auswanderer, Expatriates, Residenten, Langzeitreisen; Auslandsversicherung für längere Auslandsaufenthalte. Als Ausland gelten alle Länder, deren Staatsangehörigkeit die versicherte Person nicht besitzt.
  • Care Protector: Deutsche im Ausland, Ausländer in der EU; Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung für Ausländer in Deutschland und EU und für Deutsche und Österreicher im Ausland.
  • Care Holiday: Urlauber, Touristen und regelmäßig Reisende; Jahres-Krankenversicherung für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres. Privatreisen und Geschäftsreisen können dabei je 56 Tage dauern.

Nicht nur Deutsche müssen sich im Ausland versichern. Ausländer, die zu Besuch in Deutschland sind oder einen längeren Aufenthalt planen, sollten sich ebenso absichern.