Aufenthalte in Deutschland bis zu 365 Tagen 

Ausländische Gäste, die einen Aufenthalt in Deutschland bis zu einem Jahr planen, benötigen eine so genannte Reise-Krankenversicherung. Diese eignet sich insbesondere für Leiharbeiter, für Pflegekräfte, aber auch für Personen, die nur vorübergehend in Deutschland beruflich tätig sind. Innerhalb der Reisekrankenversicherung für Ausländer im Ausland sind alle Personen wie zum Beispiel Studenten, Gastwissenschaftler oder Arbeitnehmer etc., die vorübergehend – allerdings nur bis maximal 365 Tage – ins Ausland reisen, versicherbar. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nicht in Deutschland und nicht in dem Land, in dem die zu versichernde Person einen ständigen behördlich gemeldeten Wohnsitz hat. Zudem muss der Vertrag vor Reiseantritt für die gesamte Dauer der Reise abgeschlossen werden.

Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes eintreten. Die Versicherer erstatten dabei die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel. Die vollständige Leistungsbeschreibung können Versicherte den Versicherungsbedingungen entnehmen. In der Auslandskrankenversicherung sind wiederum alle Personen wie Arbeitnehmer, Animateure oder Langzeiturlauber etc. mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland versicherbar – allerdings auch hier nur für Aufenthalte bis zu 365 Tagen. Auch diese Versicherung muss vor Antritt des Auslandsaufenthaltes für den gesamten Zeitraum abgeschlossen werden. Sie endet entweder zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens jedoch nach 365 Tagen.

Verlängerungen innerhalb der Höchstversicherungsdauer sind in den meisten Fällen nach Zustimmung des Versicherers möglich. Allerdings kann ein solcher Antrag auch abgelehnt werden! Daher ist es vorteilhafter, den Vertrag besser gleich für die gesamte Aufenthaltsdauer abschließen. Ist neben der Reise-Krankenversicherung auch noch eine Reise-Haftpflichtversicherung im Reiseversicherungsumfang enthalten, sind Personen während ihrer Reise gegen die Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens, für die sie verantwortlich sind und anderen daher Ersatz leisten müssen, versichert. Die Versicherer regulieren nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Unbegründete Schadensersatzansprüche wehren die Gesellschaften ab und bieten damit entsprechenden Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen.

Ein zusätzlicher Abschluss einer Reise-Unfallversicherung schützt Personen sogar noch vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Dabei richtet sich die Höhe der Leistung stets nach der im Antrag vereinbarten Versicherungssumme.

Nicht nur Deutsche müssen sich im Ausland versichern. Ausländer, die zu Besuch in Deutschland sind oder einen längeren Aufenthalt planen, sollten sich ebenso absichern.