Aufenthalte unbegrenzt
Wer einen Auslandsaufenthalt auf unbestimmte Zeit beabsichtigt, sollte sicherstellen, dass für seine Gesundheit und soziale Absicherung bestens gesorgt ist. Denn je nach Zielland kann der bisherige Sozialversicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen. Eine private Auslandskrankenversicherung für Langzeitaufenthalte im Ausland bietet für diesen Fall optimale Sicherheit und lässt sich individuell auf den Versicherungsnehmer anpassen. Hier bietet die internationale Krankenversicherung “YouGenio” der DKV-Globality Interessenten einen zeitlich unbegrenzten weltweiten Versicherungsschutz im Ausland. Sie ersetzt bzw. ergänzt während des Auslandsaufenthaltes die bestehende gesetzliche oder private Krankenversicherung, die auf Anwartschaft weitergeführt werden sollte. Vorübergehende Aufenthalte im Heimatland (z.B. Deutschland) sind mitversichert. “YouGenio” ist besonders für all diejenigen Personen interessant, die besonderen Wert auf eine hochwertige Krankenversicherung im Ausland legen und eine optimale Versorgung mit besten medizinischen Leistungen genießen wollen.
Eine weitere Möglichkeit der Absicherung wäre die Auslandszeit-Versicherung. Versicherungsfähig im Rahmen der Auslandszeit-Versicherung sind alle Personen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres und mit deutscher Staatsangehörigkeit während eines Aufenthaltes im Ausland bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit während eines Aufenthaltes in Deutschland oder mit anderer Staatsangehörigkeit, sofern sie ihren ständigen Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in Deutschland haben während eines Aufenthaltes im Ausland. Für deutsche Staatsangehörige ist es bspw. rechtlich problemlos, in Großbritannien zu leben und zu arbeiten. Als EU-Bürger genießen sie Freizügigkeit innerhalb des Unionsgebiets. Deutsche können daher jederzeit in das Vereinigte Königreich einreisen, egal zu welchem Zweck oder in welcher Absicht. Benötigt wird nur ein Personalausweis oder Reisepass, der prinzipiell mindestens sechs Monate länger gültig sein soll, als der Aufenthalt voraussichtlich dauern wird.
Deutsche können sich in jedem Fall sechs Monate ununterbrochen im Vereinigten Königreich aufhalten. Wenn sie länger bleiben wollen, müssen sie eine Arbeitsstelle oder einen gesicherten Lebensunterhalt vorweisen können. Als EU-Bürger brauchen Deutsche im Vereinigten Königreich keine Arbeitserlaubnis. Jeder kann ohne weitere Formalitäten auf Jobsuche gehen. Aber Achtung: Die Kanalinseln und die Isle of Man sind zwar klassische Ziele für anglophile Touristen, gehören staatsrechtlich aber weder zum Vereinigten Königreich noch zur EU – hier braucht man daher die Arbeitserlaubnis noch. Ansprechpartner sind die Behörden vor Ort. In Großbritannien ist wie in Deutschland der Zugang zu bestimmten Berufen reglementiert: Wer in diesen Berufen arbeiten will, muss zwingend eine anerkannte Ausbildung bzw. einen anerkannten Abschluss vorweisen können. Dazu zählen z.B. Ärzte, Physiotherapeuten, Apotheker, Lehrer oder auch Architekten. Unter Umständen kommen noch weitere Zulassungsbedingungen hinzu; etwa die Registrierung durch bzw. die Mitgliedschaft in diversen Berufsverbänden oder staatliche Prüfungen.
Nicht nur Deutsche müssen sich im Ausland versichern. Ausländer, die zu Besuch in Deutschland sind oder einen längeren Aufenthalt planen, sollten sich ebenso absichern.