Deutsche im Ausland
Wer sich Immer mehr Deutsche verlegen ihren Wohnsitz ins Ausland – und das sowohl privat wie auch beruflich. Doch für diesen Fall sollte man nicht nur Kenntnisse über das Land und deren Einwohner, sondern auch über das jeweils vorherrschende Sozialsystem haben. So gelten weltweit recht unterschiedliche Sozialsysteme, insbesondere in Bezug auf die Krankenversi-cherung. Daher ist Personen, die ins Ausland ziehen, dringend anzuraten, entsprechende Auskünfte bei den Behörden, Konsulaten oder den Einwanderungsämtern einzuholen. Insbesondere Personen, die ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen wollen, können auf den Schutz der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr rechnen. Für diesen Fall sollte an eine spezielle Auslandskrankenversicherung für Residenten gedacht werden. Interessenten, die vor allem Informationen zum Aufenthalt innerhalb der EU sowie zu sozialen Punkten Fragen haben, können sich vor der Einreise in das gewünschte Land bereits über die EU-Bürgerberatung entsprechende Antworten holen. Die meisten Vertretungen arbeiten hier aus Deutschland heraus.
Deutsche im Ausland sollten zudem bedenken, dass gerade Auslandskrankenversicherungen fast immer nur bis zu einer Vertragslaufzeit von maximal 5 Jahren abgeschlossen werden können. Diese Grenze legt eine Vorschrift des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen fest. Allerdings haben Personen, die diesen Zeitraum überschreiten, eine Verlängerungsoption von weiteren 5 Jahren. Allerdings bedeutet eine solche Verlängerungsoption nicht automatisch, dass nunmehr auch der Versicherungsschutz im Ausland weiterhin gewährt wird. Wer also zu Beginn seiner Ausreise noch nicht genau weiß, wie lange er sich im Ausland aufhält, sollte deshalb in jedem Fall einen 5-Jahres-Vertrag abschließen. Gleichzeitig sollte mit der Gesellschaft eine Vereinbarung getroffen werden, dass der Vertrag für den Fall einer vorzeitigen Rückkehr aus dem Ausland problemlos wieder durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden kann.
Aber auch die gesetzlichen Krankenkassen haben zwischenzeitlich mit den Ländern innerhalb der Europäischen Union (EU) so genannte Sozialversicherungsabkommen, so dass Versicherte auch in diesen Ländern entsprechenden Versicherungsschutz genießen. Gleiches gilt für privat Versicherte, auch diese Träger zahlen fast alle innerhalb der EU. Lediglich bei gesetzlich Krankenversicherten ist der Arzt im Ausland nicht an die heimische Kasse gebunden. Weitere Einschränkungen gibt es auch beim Krankengeld, denn dieses wird nur von wenigen Gesellschaften außerhalb der EU gewährt. Meist gilt der Versicherungsschutz dann lediglich für maximal drei Monate. Wer hier auf Nummer Sicher gehen will, entscheidet sich für den Abschluss eines entsprechenden individuellen Reisepakets.
Je nach Auslandsaufenthalt, ist es sinnvoll sich zusätzlich zu Versicherung, jetzt vergleichen und passende Versicherung finden: