Sozialversicherungsabkommen
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit vielen europäischen Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen. In den Abkommen sind die versicherten Leistungen genau festgelegt. Diese richten sich nach den Bestimmungen des Gastlandes. Auf den Internetseiten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland gibt es zu jedem Land, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, ein Merkblatt. Dort sind neben den Leistungen auch die wichtigsten Telefonnummern und Anlaufstellen vermerkt. Wichtige Adresse bei Leistungsfragen:
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland
Pennefeldsweg 12 c, 53177 Bonn
Internet: www.dvka.de, Mail: post@dvka.de
Tel.: +49 228 9530 0, Fax.: +49 228 9530 600
Inzwischen sind ganz Europa und einige weitere Staaten durch die Sozialversicherungsabkommen vernetzt. Es bestehen Verträge zwischen folgenden Ländern:
EU-Staaten | |
---|---|
Belgien | Malta |
Bulgarien | Niederlande |
Dänemark | Österreich |
Deutschland | Polen |
Estland | Portugal |
Finnland | Rumänien |
Frankreich | Schweden |
Griechenland | Slowakei |
Großbritannien | Slowenien |
Irland | Spanien |
Italien | Tschechien |
Lettland | Ungarn |
Litauen | Zypern (griechischer Teil) |
Luxemburg | |
Staaten außerhalb der EU | |
Island | Norwegen |
Liechtenstein | Schweiz |
Wichtiger Hinweis: In allen übrigen Ländern, mit denen keine Sozialversicherungsabkommen bestehen – dazu gehört auch der türkische Teil der Insel Zypern – sind Sie Privatpatient. Wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen, tragen Sie die Kosten selbst. Eine nachträgliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nicht möglich. Darum ist es so wichtig, vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen!
Je nach Auslandsaufenthalt, ist es sinnvoll sich zusätzlich zu Versicherung, jetzt vergleichen und passende Versicherung finden: