Urlaubs- und Dienstreisen bis 365 Tage
Ob Urlaub, Dienstreise, Praxis- oder Auslandssemester – für viele Personen ist das der erste langfristige Auslandsaufenthalt. Von daher ist für die genannten Zielgruppen eine gute Vorbereitung notwendig. Und zu diesen Vorbereitungen gehört eben auch die Absicherung gegen Unfall und Krankheiten durch eine Auslands-Krankenversicherung. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist insbesondere für das Praxissemester in den EU-Staaten von großer Wichtigkeit. Zwar sind Personen, solange sie in Deutschland immatrikuliert sind und in den EU-Staaten ihr Praxissemester absolvieren, weiterhin über die gesetzliche Krankenversicherung versichert. Dennoch muss zum Abschluss einer Reisekrankenversicherung angeraten werden, da gerade ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport durch keine gesetzliche Kasse übernommen wird. Gesetzlich Versicherte sollten sich zudem bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob in dem gewählten Ausreiseland auch ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Ist dies nämlich der Fall, werden wenigstens die entstandenen Kosten erstattet – allerdings nur bis zu einem Maximalbetrag, die die Kasse für dieselbe Behandlung in Deutschland zu zahlen hätte.
Weiter sieht der Gesetzgeber für gesetzlich Versicherte nämlich vor, dass von dem jeweiligen Erstattungsbetrag nachfolgend genannte Positionen von den Kassen abgezogen werden dürfen:
- die Praxisgebühr
- gesetzliche Zuzahlungen
- Eigenanteile
- Eine Pauschale für den erhöhten Verwaltungsaufwand (7,5 % – mind. 5 Euro, max. 40 Euro)
Gesetzlich Versicherte haben im Ausland aber ein weiteres Problem: Die meisten ausländischen Ärzte lehnen es grundsätzlich ab, „Ausländer auf Krankenschein“ zu behandeln. Sie bestehen vielmehr auf eine teure Privatpatienten-Abrechnung, die dann auch noch sofort an Ort und Stelle durch den Verletzten oder Erkrankten zu zahlen ist. Gegen derartige Vorgehensweisen sichern sich gesetzlich und privat Versicherte durch den Schutz einer privaten Auslandskrankenver-sicherung entsprechend ab. Allerdings gilt eine solche Absicherung längstens für 42 Tage und sollte keinesfalls mit einer langfristigen Reisekrankenversicherung kombiniert werden. Dies hat seinen guten Grund. Denn kommt es beim Versicherungsnehmer zu einem eventuellen Leistungsfall, könnte sich das Versicherungsende der kurzfristigen Auslandskrankenversiche-rung mit dem Beginn der langfristigen Auslands- oder Reisekrankenversicherung überschneiden.
Dies wiederum hätte dann für den Versicherten zur Folge, dass die Kosten der laufenden Behandlung (und diese sind in diesem Fall als Vorerkrankung zu sehen!) dann anschließend von der langfristig abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung in keinem Falle übernommen werden. Wer zudem einen längerfristigen Aufenthalt im Ausland plant, für den ist eine monatliche Beitragszahlung immer sinnvoll, denn in diesem Zusammenhang lassen sich dann auch entsprechend die Kündigungsmöglichkeiten kurzfristig beachten.
Personen, die ein Praxisseminar außerhalb der EU-Staaten absolvieren, benötigen ebenso den Schutz einer Auslands-Krankenversicherung. Diese Absicherung ist hier besonders wichtig, da gerade in diesen Ländern kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Nicht zu vergessen: Gerade beliebte Länder wie zum Beispiel USA erheben bei den Krankheitskosten doch deutlich höhere Gebühren, als dies in Deutschland der Fall ist. Weiter sollte geprüft werden (auch wenn dies durch den Versicherungsnehmer nicht vorgesehen ist), ob durch die Auslandsversicherung auch ein vorübergehender Aufenthalt in Deutschland abgesichert ist. Grundsätzlich ist es nämlich immer sinnvoll, auch den Heimataufenthalt in der Auslandskrankenversicherung mit zu versichern. Auch Inhaber einer Privathaftpflichtversicherung sollten mit ihrer Gesellschaft abklären, ob diese im Zielland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt.
Wer mit seinem Auslandsschutz sicher gehen will, sollte sich unbedingt an einen Spezialisten wenden, denn jede Auslandskrankenversicherung sollte eben auf die Bedürfnisse junger Menschen abgestimmt sein.
Hingewiesen werden sollte in diesem Zusammenhang auch auf das so genannte Care Concept – eine Reiseversicherung für Privat und Geschäftsreisen. Auch sie bietet eine Krankenversiche-rung für Sprachschüler und Studenten an. Der Vorteil: Die Krankenversicherung „Care Concept“ ist insbesondere zugeschnitten auf die speziellen Bedürfnisse von Sprachschülern, Gastschülern, Stipendiaten, Doktoranden, aber auch von Teilnehmern an internationalen Pro-jekten, die von Universitäten oder Hochschulen angeboten werden. Eine Optimale Absicherung erfahren aber auch Teilnehmer von Austauschprogrammen oder Personen, die an Weiterbil-dungs- oder Bildungsreisen im Ausland teilnehmen. Allerdings kann diese Absicherung nur bis zum 35. Lebensjahr erfolgen. Im Leistungsumfang der Krankenversicherung eingeschlossen sind neben der ambulanten und stationären Behandlung die zahnmedizinische Behandlung – und zwar bei allen zugelassenen Ärzten weltweit. Erstattet wird dabei der ortsübliche Gebührensatz. Die monatlichen gebühren liegen je nach Tarif zwischen 26 und 52 Euro.
Anbieter von Versicherungen für diesen Zeitraum sind: DKV, Central, Secure Travel, TravelSecure, Barmenia, AXA KV, Insurancecity.de, Europa-Versicherungs AG, Victoria Versicherung, Württembergische Versicherung, ADAC, Bund der Auslands-Erwerbstätigen, Allianz, Signal Iduna, dbv-Versicherungen, Gothaer, PAX-Familienfürsorge, UKV-Reiseversicherungen.
Je nach Auslandsaufenthalt, ist es sinnvoll sich zusätzlich zu Versicherung, jetzt vergleichen und passende Versicherung finden: