Urlaubs- und Dienstreisen bis 6 Wochen
Bei Reiseversicherungen für Urlaubs- und Geschäftsreisen gilt es, einige Unterschiede zu beachten. Zwar ist der private Auslandsaufenthalt in den meisten Tarifen enthalten, lediglich der berufsbedingte Auslandsaufenthalt wird bei einem Großteil der Versicherer ausgeschlossen. Wer somit eine Geschäftsreise antritt, sollte sein entsprechendes Versicherungsangebot auf diesen Punkt hin unbedingt überprüfen. Damit es später nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt, sollten Versicherungsnehmer zudem prüfen, was vertraglich nicht versichert ist. Die entsprechenden Ausschlussbedingungen finden Interessierte entweder unter der Rubrik „Ausschlüsse“ oder unter „Keine Leistungspflicht besteht bei …“. Verbraucher sollten sich zudem durch diese Ausschlüsse nicht irritieren lassen, denn auf Grund der Tarifbedingungen können entsprechend ausgeschlossene Leistungen wieder mit in den Vertrag eingeschlossen werden. Ausschlüsse finden sich bei fast allen Krankenversicherern bezüglich Vorerkrankungen. Aber auch hier gibt es Versicherer, die für den Kunden günstigere Formulierungen anbieten, in dem sie zum Beispiel bestimmte Ausschlüsse begrenzen.
Die Leistungspflicht der Krankenversicherer entfällt allerdings generell, wenn es alleiniger Sinn und Zweck einer Auslandsreise ist, dass sich der versicherte im Ausland behandeln lässt. Gleiches gilt im Übrigen auch für den Fall, wenn bereits vor Reiseantritt feststeht, dass bei planmäßiger Durchführung der Reise eine Auslandsbehandlung in jedem Falle stattfindet. Wer hier sicher gehen will, kann sich durchaus für eine Versicherungsgesellschaft entscheiden, die bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung durchführt. Dies wiederum hat den Vorteil, dass dann alle Vorerkrankungen automatisch mitversichert sind. Wichtig: Es gibt in diesem Zusam-menhang einige Gesellschaften, die dennoch die Vorerkrankungen ausschließen. Vor Abschluss der Versicherung sollte daher auch das Angebot daraufhin überprüft werden. Einige Anbieter gewähren auch nur für den Fall Versicherungsschutz, wenn der Wohnsitz in Deutschland beibehalten wird. Auch in diesem Punkt sollte bei der Gesellschaft nachgefragt werden.
Zu beachten ist auch das Höchstaufnahmealter, das in der Regel bei 60 Jahren liegt. Bis zu diesem Alter werden Versicherte bei fast allen Gesellschaften aufgenommen. Wer über dieses Alter hinaus einen Versicherungsabschluss wünscht, wird einen solchen nur bei wenigen Gesellschaften finden. Die meisten Verträge der Gesellschaften sehen vielfach vor, dass der Versicherungsschutz mit dem Erreichen eines bestimmten Alters – meist 60 Jahre – automatisch endet. Ganz allgemein kann jedoch gesagt werden, dass sich eine Auslands-Krankenversi-cherung sowohl für Privat- als auch für Dienstreisen lohnt. Zudem ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung meist billiger als Zusatzerweiterungen innerhalb der privaten Versicherung. Dies liegt zum einen daran, dass die medizinische Versorgung im Ausland meist günstiger ist als in Deutschland. Ausnahmen bilden lediglich die USA und Kanada. Zudem werden diese Absicherungen ausschließlich für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen.
Selbst für den Fall, dass es zu einer schweren Krankheit kommt, ist der Versicherer lediglich für diesen bestimmten Zeitraum in der Leistungspflicht. Der günstige Preis ergibt sich auch aus der Tatsache, dass bei einer Auslands-Krankenversicherung der Leistungsumfang meist geringer ist als dies bei einer Krankenvollversicherung der Fall ist. So erhalten Versicherte mit der Auslandskrankenversicherung zum Beispiel keinerlei Leistungen für Kuren oder aus der Pflegeversicherung. Auch die Leistungen für Zahnersatz sind nur eingeschränkt. Keine Leistungspflicht in der Auslandskrankenversicherung besteht auch für den Fall von Vorsorgeuntersuchungen etc. Auch werden durch den Abschluss einer solchen Versicherungen keinerlei Altersrückstellungen gebildet. Derartige Altersrückstellungen sind hingegen in der Krankenvollversicherung zwingend durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Die meisten Personen, die zudem ins Ausland gehen, verbleiben weiterhin in ihrer deutschen gesetzlichen Kasse. Da diese in gewissem Rahmen auch die Kosten im Ausland übernimmt, steht die Aus-landskrankenversicherung nicht in der Pflicht, die gesamten Kosten alleine tragen zu müssen.
Je nach Auslandsaufenthalt, ist es sinnvoll sich zusätzlich zu Versicherung, jetzt vergleichen und passende Versicherung finden: