Frankfurter Tabelle
Wer Probleme im Urlaub, insbesondere mit seinem Hotel hat, der kann nach Ende seiner Reise einen Teil des Reisepreises zurückfordern. Als Grundlage für diese Reisepreisminderung gilt innerhalb des Reiserechts die Frankfurter Tabelle. Sie liefert brauchbare Anhaltspunkte, bis zu welcher Höhe ein Gericht eine Minderung anerkennt. Allerdings ist die Tabelle für die Richter nicht verbindlich. Sie dient daher lediglich als Richtschnur. Abhängig von der Art und dem Umfang des Reisemangels zeigt die Liste einen Prozentsatz auf, wobei geringfügige Beeinträchtigungen stets außen vor bleiben.