Heilbehandlungen

Wer vor seinem Reiseantritt eine Reisekrankenversicherung abschließt, ist auch vor den Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen geschützt. Sie trägt im Versicherungsfall die hierbei anfallenden Kosten. Als Versicherungsfall haben die Gesellschaften dabei auch Schwangerschaftskomplikationen anzuerkennen. Gleiches gilt für den Fall einer Fehlgeburt oder einer Schwangerschaft mit Todesfolge für das Kind.