Impfunverträglichkeit
Innerhalb der Reiserücktrittsversicherung leisten die Gesellschaften auch für den Fall, wenn eine Person eine Reise nicht antreten kann, weil eine Impfunverträglichkeit vorliegt. Versicherungsschutz besteht dabei auch bei Impfunverträglichkeit für ein versi-chertes Tier. Im Leistungsfall werden durch den Versicherer diejenigen Stornierungs-kosten erstattet, die aufgrund unerwarteter Impfunverträglichkeit entstehen.