Kosten-Übernahmeerklärung

Kommt es innerhalb einer (Urlaubs-)Reise zu einer Erkrankung der versicherten Person, hat der Versicherer die Möglichkeit, erforderlichenfalls eine Kostenübernahmeerklärung bei dem behandenden Krankenhaus abzugeben. Eine solche Erklärung ist insbesondere deshalb so wichtig, weil viele Urlaubsländer ohne eine solche Kostenübernahmeerklärung lediglich eine Behandlung gegen Vorkasse durch den Patienten durchführen.