Ombudsmann

Kommt es zu Problemen zwischen dem Versicherer und seiner Versicherungsgesellschaft, hat dieser die Möglichkeit, kostenlos einen unabhängigen Berater heranzuziehen. Diesen Berater nennt man auch Ombudsmann. Hierbei handelt es sich um eine tatsächlich unabhängige und für Verbraucher völlig kostenlose Schlichtungsstelle. Dieser überprüft bei Meinungsverschiedenheiten unbürokratisch die Entscheidung des Versicherers. Ist der Versicherungsnehmer mit der Entscheidung des Ombudsmannes nicht einverstanden, kann dieser trotz dessen „Urteil“ jederzeit ein normales Gericht anrufen. Versicherungsgesellschaften sind hingegen an die Entscheidung des Ombudsmannes gebunden.