Reiseabbruchversicherungen

Wer eine Reise erst einmal angetreten hat (zum Flug eingecheckt, Koffer aufgegeben), kann im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung keine Leistung mehr erwarten. Damit aber auch hier der Reisepreis erstattet wird, greift die Reiseabbruchversicherung. Sie leistet in der Regel den Restwert mit einer Ausnahme: Kommt es zu einer schweren Krankheit oder zu einem Unfall des Versicherungsnehmers während des Urlaubs, dann ist der gesamte Reisepreis versichert. Eine Reiseabbruchversicherung bewahrt den Versicherungsnehmer somit vor finanziellem Verlust, wenn die Reise aus einem wichtigen Grund vorzeitig beendet werden muss. Die Versicherung tritt sogar dann in Leistung, wenn der Versicherungsnehmer seinen Urlaub verlängern muss, weil sein Reisepartner zum Beispiel in stationärer Behandlung bleiben muss. In diesem Fall erhält der Versicherte auch noch die zusätzlichen Kosten der Unterkunft erstattet, wenn dieser zur weiteren Betreuung beim Reisepartner bleiben möchte.