Reiserücktrittsversicherungen
Schützt für den Fall von Krankheit, Unfall oder bei unerwarteten Ereignissen und ersetzt die Stornokosten einer gebuchten Reise für den Fall, das der Kunde zurück tritt. Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung werden nicht die vollen Kosten erstattet. Die Versicherung leistet bei schweren Unfällen, die der Versicherungsnehmer selbst oder ein naher Angehöriger erleidet sowie bei Tod eines nahen Angehörigen. Leistung erfolgt zudem bei einer unerwartet schweren Erkrankung des Versicherungsnehmers oder eines seiner nahen Angehörigen. Zudem besteht Versicherungsschutz bei einer unvorhersehbaren Komplikation bei einer Schwangerschaft, bei Schäden am Eigentum sowie bei Impfunverträglichkeit. Visagebühren sind in der Reisrücktrittsversicherung nicht versichert, da es sich nicht um vertragliche Stornierungskosten, sondern um staatliche Gebühren handelt.