Stehlgutliste

Werr als versicherte Person eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, ist im Ereignisfall gegenüber dem Versicherer verpflichtet, neben der Anzeige des Diebstahls bei der nächsten Polizeidienststelle auch eine Stehlgutliste mit den entwendeten Sachen anzufertigen. Diese Liste mit den gestohlenen Gegenständen ist dann sowohl der Polizeidienststelle als auch dem Versicherer vorzulegen. Die Liste kann gegebenenfalls jederzeit ergänzt werden. Allerdings sollten die Angaben der Wahrheit entsprechend.