Zahnbehandlungen im Ausland
Versicherte haben im Rahmen ihrer Reisekrankenversicherung jederzeit die Möglichkeit, Zahnbehandlungen im Ausland vornehmen zu lassen. Allerdings sind dabei all diejenigen Behandlungen, die über eine schmerzstillende Zahnbehandlung bzw. die Reparatur von Zahnprothesen oder Provisorien hinausgehen, nicht im Versicherungsschutz inbegriffen.