Zeitwert
Versicherungsnehmer einer Reisegepäckversicherung erhalten im Ereignisfall Ersatz für die gestohlenen oder abhanden gekommenen Gegenstände. Allerdings erstattet die Reisegepäckversicherung lediglich den Zeitwert des versicherten Reisegepäcks. Unter dem Begriff Zeitwert versteht man denjenigen Betrag, den ein Versicherter wieder aufwenden muss, um sich eine Sache der gleichen Art und Güte wieder anzuschaffen. Von diesem Wert sind dann noch das Alter sowie der Gesamtzustand dser versicherten Sache abzuziehen.