Die Pflegeversicherung
Auch in Zukunft wird das Geld für Pflegebedürftige nicht mehr ausreichen. Daher empfiehlt sich die private Absicherung. Kunden haben dabei vier Modelle zur Auswahl: die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Pflegerentenversicherung, die Pflegetagegeldversicherung oder die Pflegekostenversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht nur bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, sondern auch bei Pflegebedürftigkeit eine Rente. Wer eine solche Police für eine entsprechend hohe Rentenzahlung abgeschlossen hat, benötigt während des Berufslebens keine zusätzliche Versicherung für den Pflegefall. Anders liegt die Sache bei der Pflegebedürftigkeit im Alter: Wenn die Berufsunfähigkeitspolice abgelaufen ist, muss das Geld für die Pflege wieder aus anderen Quellen fließen. Das ist dann spätestens mit Beginn der Altersrente der Fall.
Vorsorge treffen mit der Pflegerentenversicherung
Eine von drei Möglichkeiten, sich gegen das Pflegerisiko zu versichern, ist die Pflegerentenversicherung. Hierbei gibt es allerdings einiges zu beachten: die vereinbarte Pflegerente fließt nie sofort und außerdem nicht in voller Höhe. Ein halbes Jahr muss der Versicherte schon pflegebedürftig gewesen sein, erst dann beginnt die Rente zu laufen. Im Pflegefall muss der Versicherungsnehmer jedoch keine Beiträge mehr zahlen. Maßgeblich für die Höhe der Rente ist der Grad der Pflegebedürftigkeit. Diesen ermitteln die Versicherer nach einem Punktekatalog. Jeweils einen Punkt gibt es, wenn jemand nach einem ärztlichen Befund für folgende Tätigkeiten ständig fremde Hilfe braucht: [1] Aufstehen und Zubettgehen, [2] An- und Ausziehen, [3] Waschen, Kämmen und Rasieren, [4] Essen und Trinken, [5] Stuhlgang sowie [6] Wasserlassen. Drei Punkte müssen gegeben sein, damit der Patient 40 Prozent der Rente bekommt. Bis fünf Punkte gibt es 70 Prozent, und erst bei sechs Punkten fließt die volle Rente. Dabei spielt es keine Rolle, wo und durch wen der Versicherte gepflegt wird. Verbessert oder verschlechtert sich der Zustand des Pflegebedürftigen dauerhaft, so wirkt sich das auch entsprechend auf die Rentenhöhe aus. Die Versicherung zahlt nicht während einer stationären Heilbehandlung. Ebenfalls gibt es keine Rente bei einer Pflege im Ausland, die länger als drei Monate dauert, sofern nichts anderes mit dem Versicherer vereinbart ist.
Geld von der Versicherung gibt es allerdings nicht nur bei Pflegebedürftigkeit. Denn schließlich ist die Pflegerentenpolice auch eine Art Lebensversicherung. Das heißt, der Kunde bekommt auf jeden Fall eine Altersrente, wenn er eine bestimmte Altersgrenze erreicht, in der Regel das 65. Lebensjahr. Außerdem zahlt die Assekuranz, wenn die versicherte Person stirbt. Die Erben erhalten dann je nach Versicherer zwei bis drei Jahresrenten. Bereits ausgezahlte Renten werden von dieser Leistung aber abgezogen. Diese Kombination aus Pflegerente, Todesfallvorsorge und Sparvertrag verteuert die Police unnötig. Um Rücklagen für das hohe Alter zu bilden, ist sie ungeeignet und der obligatorische Todesfallschutz ist ohnehin überflüssig. Wer ihn wirklich braucht, besorgt ihn sich besser pur über eine Risikolebensversicherung. Zudem kann der Kunde sich gegen das Pflegerisiko versichern, ohne damit automatisch eine verkappte Kapitallebensversicherung mitkaufen zu müssen.
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