Was ist bei der Auslandsreise-Krankenversicherung zu beachten?
Urlaubszeit ist für die meisten deutschen auch Reisezeit. Deshalb gilt – egal, wohin es geht und wie die Anreise erfolgt: Reisende sollten bereits vor ihrem Reiseantritt an den nötigen Krankenversicherungsschutz sowie an die jeweiligen Versicherungsbedingungen im Urlaubsland denken. Dagegen braucht bei einem Urlaub in den alten oder neuen Ländern lediglich die Krankenversicherten-Karte im Reisegepäck mitgeführt zu werden. Diese öffnet dann auch überall den Zugang zu einer Arzt- oder Zahnarztpraxis.
Wer bereits vor Antritt der Reise in ärztlicher Behandlung ist, sollte unbedingt den Überweisungsschein seines behandelnden Arztes mitführen. Damit Urlaubsreisende bei einem Auslandsurlaub nicht auf ihre medizinische Hilfe verzichten müssen, hat die Bundesrepublik Deutschland mit verschiedenen Staaten zwei- oder mehrseitige Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Hierzu zählen Dänemark, Griechenland, Frankreich, Großbritannien, Liechtenstein, Italien, Luxemburg, Spanien, Schweiz, Belgien, Finnland, Irland, Grönland, Island, Tunesien, Portugal, Niederlande, Türkei, Norwegen, Österreich, Schweden sowie Nordirland.
Wichtig: Bei einem Urlaub in den oben genannten Ländern gelten hinsichtlich des Leistungsangebots stets die Bedingungen des Gastlandes. Damit kann ein deutscher Urlauber die gleichen Ansprüche geltend machen wie ein “Einheimischer”. Dies wiederum bedeutet aber auch im Einzelfall, dass ein deutscher Urlauber im Ausland verpflichtet ist, höhere als die in Deutschland üblichen Eigenanteile zu akzeptieren oder bestimmte Leistungen vorzufinanzieren – trotz der mitgebrachten Anspruchsbescheinigung. Hierfür halten die gesetzlichen Krankenkassen (bspw. AOK, Betriebs- und Innungskrankenkassen, Ersatzkassen) für die meisten genannten Länder eine spezielle Anspruchsbescheinigung bereit. Für die Länder der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist dies der Vordruck E 111. Dieser muss beim zuständigen ausländischen Krankenversicherungsträger in einen landesüblichen Krankenschein umgetauscht werden.
Wer sich dagegen ein Land für seinen Urlaub ausgewählt hat, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, tut gut daran, eine der zahlreichen privaten und preisgünstigen Auslandsreise-Krankenversicherungen abzuschließen. Hierzu zählen etwa die Vereinigten Staaten, Israel, Mexiko, Japan sowie die Staaten des früheren Ostblocks. Auslands-Krankenversicherungen sind zudem auch bei Reisen in Länder mit Sozialversicherungs-Abkommen mit einer hohen Selbstbeteiligung sowie wegen des Urlauber-Rücktransports sinnvoll und von daher auch stets empfehlenswert. Eine Ausnahmeregelung besteht allerdings bei Versicherten, die aufgrund ihres Alters oder einer chronischen Erkrankung keine private Auslandsreise-Krankenversicherung mehr abschließen können. In solchen Fällen besteht nämlich nur ein Leistungsanspruch bis zur Höhe der entsprechenden deutschen Vertragskosten, und das auch nur für die Dauer von bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr. Zudem muss der Antrag auf Kostenbeteiligung rechtzeitig vor Antritt der Auslandsreise bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Dies gilt auch bei Fragen über das jeweilige Reiseland.
Wer im Urlaub krank wird, hat neben der verpatzten Erholung auch noch Rennereien sowie hohe Kosten zu erwarten. Daher ist eine Auslandskrankenversicherung in den meisten Fällen eine sichere Alternative. Denn sie übernimmt für einen nur geringen Betrag die Kosten für die ärztliche Behandlung einschließlich Krankentransport. Bedenken Sie stets: Nicht nur auf Mallorca – in aller Welt trifft man deutsche Touristen. Die Zahl der Auslandsreisenden übersteigt die Urlauber in heimischen Gefilden fast um die Hälfte. Umso ärgerlicher, wenn es dann im Ausland zu einem Unfall oder einer Krankheit kommt. Der Grund hierfür: Die gesetzliche Krankenversicherung allein leistet im Ausland häufig nur in geringerem Umfang als in Deutschland.
Deutsche Urlauber, die gesetzlich versichert sind, erhalten zwar in den meisten Ländern Europas den gleichen Versicherungsschutz wie Einheimische; doch vor Ort sieht die Realität oftmals ganz erheblich anders aus. Denn auch der Auslandsberechtigungsschein – der Krankenschein fürs Ausland – wird nicht von jedem Arzt akzeptiert. Muss der Urlauber in einem derartigen Fall dann Vorauszahlungen leisten, ist noch lange nicht gewährleistet, dass er diese Kosten nach seiner Rückkehr auch wieder in voller Höhe erstattet bekommt. Auch die zum Teil viel höheren Selbstbeteiligungen an Behandlungs- und Arzneikosten müssen gesetzlich Versicherte in vollem Umfang selbst bezahlen, ein Rücktransport zur Behandlung nach Deutschland ist sogar per Gesetz gänzlich ausgeschlossen. Selbst eine private deutsche Krankenversicherung übernimmt diese Kosten häufig nicht einmal. Von daher ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung in jedem Fall dringend zu empfehlen, zumal diese bei Reisen außerhalb Europas als einzige die Kosten übernimmt.
Die Versicherungsdauer der Police kann vom Urlauber selbst gewählt werden. Hierbei gilt ein Einzelvertrag nur für eine bestimmte Reise und endet stets mit der Rückkehr des Urlaubers. Wer dagegen häufiger reist, sollte Wert auf eine Jahrespolice legen. Denn diese gilt dann für das ganze Jahr und ist bei den meisten Versicherern schon unter 10 Euro pro Person zu bekommen. Übernommen werden generell die Kosten für ambulante und stationäre ärztliche Behandlung sowie Medikamente, schmerzstillende Zahnbehandlungen und ein medizinisch notwendig werdender Krankenrücktransport. Bereits bei Abschluss des Vertrages sollte der Urlauber auf seine persönliche Umstände achten. Denn für ältere Reisende, Schwangere, Sportler und im Ausland Berufstätige gelten bei der Reisekrankenversicherung häufig Sonderregelungen. Sollte ein Versicherer einmal Behandlungskosten vorstrecken müssen, dann sollte Wert auf eine detaillierte Rechnung gelegt werden. Diese kann er dann nach seiner Rückkehr bei seiner Kasse einreichen.
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