Kündigungsfristen

Am einfachsten ist es, eine sog. Jahrespolice zu wählen, die sich automatisch nach 365 Tagen verlängert. Versichern kann sich jeder, der seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Ausnahmeregelungen gelten hingegen für Personen, die älter als 70 Jahre alt sind. Manche Versicherungen enden automatisch mit Ablauf des Kalenderjahres, gleichgültig, wann der Reisende sie abgeschlossen hat. Die Häufigkeit der Reisen ist nicht von Bedeutung, solange die Dauer der einzelnen Auslandsaufenthalte die vereinbarte Frist nicht überschreitet. Gekündigt werden können Auslands-Krankenversicherungen ähnlich wie alle anderen Versicherungen spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.

Gegen ungewollte Ereignisfälle absichern,
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