Optimal: Die Pflegekostenversicherung

Die Alternative zu Tagegeld und Pflegerente liegt in der Pflegekostenversicherung. Zwar stimmen die Versicherungsbedingungen mit denen der Tagegeldpolice weitgehend überein, aber es gibt dabei einen wichtigen Unterschied: Die Pflegekostenversicherung ist nicht so anfällig gegen Preissteigerungen in der Pflege, denn der Maßstab für die Leistung sind die echten Pflegekosten, die der Kunde dem Versicherer nachweist. Die Versicherungsgesellschaft ersetzt dann in der Regel 80 Prozent der Ausgaben für Pflege und Hilfsmittel. Dabei gibt es eine Obergrenze pro Jahr. Wo diese Grenze liegt, hängt vom Anbieter und von der Art der Pflege ab. Die höchsten Sätze gibt es, wenn der Versicherte zu Hause von einer Fachkraft gepflegt wird. Nicht erstattet werden dagegen die Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Heim. Leistet ein Sozialversicherungsträger Heil- oder Unfallfürsorge, darf der Versicherer seine Leistungen um diesen Betrag kürzen. Wird der Versicherte zu Hause von Angehörigen gepflegt, bezahlen manche Anbieter ein meist nach Punktetabelle abgestuftes Pflegetagegeld. Wie bei der Tagegeldversicherung laufen die Beiträge weiter, wenn der Versicherte pflegebedürftig ist.

Die Kritik an der Pflegekostenversicherung zielt vor allem auf die eingebaute Kostenobergrenze und darauf, dass zwar Pflegekosten und Hilfsmittel, nicht aber Unterbringung und Verpflegung in einem Heim erstattet werden. Von dem größten Teil, den ein Pflegeplatz im Altenheim heute kostet, entfällt jedoch nur etwas mehr als die Hälfte auf Pflege, Betreuung und Pflegemittel. In vielen Fällen bleibt der Pflegebedürftige dann trotz Versicherung leicht auf einem hohen Anteil der Gesamtkosten sitzen. Dennoch ist die Pflegekostenpolice von all den schlechten Lösungen noch die beste. Zudem besteht Hoffnung, dass dieses Produkt verbessert wird. Wer sich im Paragraphendschungel des Sozialgesetzbuches jedoch nicht auskennt, verliert bares Geld oder bekommt schlechtere Leistungen. Nicht jeder Pflegeantrag wird akzeptiert werden. Mit einigen praktischen Tipps können Sie trotzdem an Ihr Ziel gelangen:

  • Führen Sie ein Pflegeprotokoll

Protokollieren Sie präzise, was Sie oder andere Pflegekräfte getan haben. Ob und in welchem Umfang Pflegeleistungen gewährt werden, hängt vom notwendigen Zeitaufwand ab.

  • Sach- oder Geldleistungen?

Pflegen geschulte Helfer, wird die so genannte Sachleistung fällig. Bei Hilfe durch Fremde oder Verwandte muss man sich mit deutlich geringeren Geldleistungen zufrieden geben.

  • Pflegevertretung wird bezahlt

Pflegekräfte können urlaubs- oder krankheitsbedingt einmal ausfallen. In diesen Fällen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzkraft für vier Wochen. Voraussetzung ist jedoch, dass der/die Pfleger(in) bereits zwölf Monate ohne Unterbrechung gepflegt hat.

  • Überprüfen Sie die Pflegestufe

Wenn Sie nach bisher geltendem Recht bereits Pflegegeld erhalten, sollten Sie ein neues Gespräch mit dem Hausarzt der zu pflegenden Person führen. In welche Pflegestufe man eingestuft wird, bestimmt u. a. auch der Hausarzt. Solche “Altfälle“ werden sonst automatisch der Pflegestufe II zugeordnet. Eine erneute Untersuchung könnte eine Höherstufung ergeben. Dann sollten Sie einen neuen Antrag stellen.

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