Privat oder gesetzlich?

Eingetretene Seeigelstacheln oder plötzliche Zahnschmerzen zählen noch zu den harmlosen Erkrankungen, die einen Reisenden um die Erholung bringen können. Wenn man sich vor dem Urlaub also nicht um eine Auslandsreise-Krankenversicherung gekümmert hat, dann kommen letztendlich zeitraubende und komplizierte Behördengänge sowie unter Umständen auch noch empfindlich hohe Kosten auf den Erkrankten zu. Vor dem Urlaub in exotische Länder sollte man sich auf jeden Fall um die notwendigen und teilweise auch vorgeschriebenen Impfungen kümmern. Zum Teil sind diese freiwillig, andere wiederum werden gleich bei der Einreise kontrolliert. Aber Achtung: Die Kosten für Impfungen übernehmen weder Krankenkasse noch die Gesundheitsämter. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: nämlich bei Personen, die beruflich durch Zeckenbisse gefährdet sind. Dieser Personenkreis erhält die Kosten für die Impfung von der Kasse getragen.

Wenn man während der Reise krank wird und einen Arzt aufsuchen muss, lohnt es sich für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen, wenn sie den Auslandskrankenschein ihrer Gesellschaft im Reisegepäck haben. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen Behandlungskosten in den Ländern, in denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungs-abkommen abgeschlossen hat. Des Weiteren stößt man in so manchen Krankenversicherungs-Verträgen auf sog. Vorleistungsklauseln. Diese besagt, dass der Versicherte seinen Auslands-krankenschein (Anspruchsbescheinigung) im Urlaubsland gegen eine Kostenübernahmeerklä-rung der dortigen Krankenkasse eintauschen muss. Die jeweiligen Formalitäten, die von Land zu Land verschieden sind, erfährt man bei seiner zuständigen Krankenkasse. Vor Ort helfen die Botschaften, Krankenhäuser, Rathäuser oder auch die Polizei, die notwendigen bürokratischen Schritte zu unternehmen. Bevor man sich allerdings von einem Arzt behandeln lässt, sollte sich der Versicherte erkundigen, ob dieser überhaupt auf Krankenschein behandelt oder ob man trotz Berechtigungsschein nur als Privatpatient akzeptiert wird.

Auch bei Rechnungen, die man in Deutschland einreichen möchte, sollte man vorsichtig sein. Denn nicht alle Leistungen werden auch erstattet. Deshalb empfiehlt es sich, bereits zu Hause – und auf jeden Fall, bevor man krank wird -, sich um dieses komplizierte Thema zu kümmern. Auch sollte nachgefragt werden, ob die Möglichkeit besteht, mitreisende Familienangehörige zu einem Teil der normalen Prämie mitzuversichern. Bei den sog. Paket-Policen werden zudem noch eine Reise-Haftpflicht- und eine Reise-Unfallversicherung angeboten. Bevor Sie sich allerdings zum Abschluss einer solchen Police verleiten lassen, sollten Sie zuerst einmal überprüfen, ob mit Ihrer Haftpflichtversicherung nicht schon die meisten Risiken abgedeckt sind und vor allem, ob Sie diesen zusätzlichen Schutz, der natürlich auch mehr kostet, auch wirklich benötigen.

Wer privat krankenversichert ist, sollte überprüfen, welche Behandlungskosten im Ausland durch seine Versicherung abgedeckt sind. Vorsicht ist allerdings hier bei der sog. Vorerkrankungsklausel geboten. Denn einige Versicherer zahlen die angefallenen Behandlungskosten dann nicht, wenn die aufgetretene Erkrankung im Zusammenhang mit einer Erkrankung steht, die in einem Zeitraum von einem viertel bis zu einem halben Jahr vor Urlaubsantritt akut war. Eine weitere Begründung einiger Versicherer für die Weigerung, die Arztkosten zu übernehmen, ist auch die Einschätzung, dass eine Behandlung schon bei Reiseantritt absehbar war. Im Klartext: Wer bereits mit einer schweren Erkrankung ins Flugzeug steigt, muss seine Arztrechnung möglicherweise aus eigener Tasche bezahlen.

Die wichtigste Leistung, auf die Reisende achten sollten, ist die Erstattung der Kosten für einen möglich werdenden Rücktransport. Wer sich privat versichert hat, sollte außerdem in seinem Vertrag nachlesen, ob auch diese Kosten getragen werden. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nämlich die Kosten für den Rücktransport grundsätzlich nicht. Von daher ist also stets private Vorsorte angebracht.

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