Schnelle Hilfe bei Krankheit im Urlaub

Die schönsten Wochen des Jahres möchte natürlich jeder möglichst gesund und unbeschwert überleben. Aber wie der Teufel es will – ausgerechnet beim Wandern in Österreich verstaucht man sich den Fuß, im Badeurlaub an der Costa Brava fällt eine Plombe heraus, und auf einer idyllischen griechischen Insel schlägt Montezumas Rache zu. Damit die Urlaubsstimmung nicht komplett verdorben wird, muss dann so schnell wie möglich ein Arzt her. Doch gerade das ist im Ausland nicht immer ganz einfach. Am besten fragen Sie zuerst einmal an der Hotelrezeption oder bei Ihrer Reiseleitung nach, welcher Arzt in der Nähe empfehlenswert ist und vielleicht sogar deutsch spricht. Wenn Sie auf diese Weise nicht weiterkommen, hilft auch das nächstgelegene Konsulat. Auch die Lufthansa selbst hat Vertragsärzte. Und schließlich gib es noch die ärztlichen Notrufe.

Wenn Sie sich nicht als Privatpatient behandeln lassen wollen, sollten Sie unbedingt nach einem anerkannten Vertragsarzt der örtlichen Gesundheitsorganisation suchen. Denn nur dann können Sie auch eine komplette oder teilweise Erstattung der Kosten durch die örtliche oder Ihre heimische Krankenkasse erwarten. Ob und in welcher Höhe Sie letztendlich selbst zur Kasse gebeten werden, hängt auch von Ihrem Urlaubsziel ab. Mit einer Finanzspritze können Sie ohnehin nur in den EG-Staaten und in den europäischen Ländern rechnen, die mit Deutschland ein zwischenstaatliches Sozialversicherungs-Abkommen abgeschlossen haben.

In Ländern ohne ein solches Abkommen (bspw. Norwegen), bei Reisen über den großen Teich (USA) oder in andere ferne Gefilde ist die gesetzliche Krankenkasse ohnehin nicht mehr zuständig. In diesen Fällen empfiehlt es sich, vor dem Urlaub eine private Reisekranken-versicherung abzuschließen. Wenn Sie im europäischen Ausland unterwegs sind, gehört ein Anspruchsausweis Ihrer Krankenkasse für dieses Land ins Gepäck. Dies gilt auch für Bewohner der neuen Bundesländer. Des Weiteren gibt es Anspruchsausweise auch für osteuropäische Länder, mit denen die ehemalige DDR Abkommen hatte (bspw. Bulgarien, Polen, Sowjetunion, Tschechoslowakei und Ungarn). Im Einzelnen sind die Regelungen folgendermaßen: 

  • Belgien: Behandlungs- und Arzneikosten sind vorzustrecken. Die Kasse am Urlaubsort erstattet diese abzüglich einer Eigenbeteiligung.
  • Dänemark: Vertragsärzte behandeln kostenfrei; bei Zahnbehandlungen und Arzneimitteln Eigenbeteiligung.
  • Finnland: In Gesundheitszentren kostenfreie Behandlung (außer Zähne) gegen Anspruchsausweis.
  • Frankreich: Arzt- und Arzneikosten müssen vorgestreckt werden. Die Kasse am Urlaubsort erstattet diese dann abzüglich einer Eigenbeteiligung.
  • Griechenland: Nach Umtausch des Anspruchsausweises bei der griechischen Kasse in ein “Kranken­anspruchsheft” kostenfreie Therapie; Eigenbeteiligung bei Medikamenten.
  • Großbritannien: Gegen Vorlage des Reisepasses behandelt der Nationale Gesundheits-dienst kostenfrei.
  • Irland: Auch der irische Gesundheitsdienst behandelt umsonst gegen Anspruchsausweis Ihrer Kasse.
  • Italien: Gegen Vorlage des Anspruchsausweises kostenfreie Therapie; Eigenbeteiligung bei Medikamenten.
  • Jugoslawien: Nach Umtausch des Anspruchsscheins bei der örtlichen Krankenkasse in einen Krankenschein kostenfreie Behandlung bzw. je nach Region Eigenbeteiligung.
  • Niederlande: Gegen Anspruchsausweis kostenfrei.
  • Österreich: Behandlung nach Umtausch des Anspruchsausweises durch die örtliche Kasse kostenfrei.
  • Portugal: Umtausch des Anspruchsausweises in ein Gutscheinheft bei der Kasse; Eigenbeteiligung.
  • Schweden: Behandlung mit Reisepass; Eigenbeteiligung.
  • Schweiz: Arzt und Arzneimittel müssen selbst bezahlt werden. Die deutsche Kasse erstattet einen Teil der Kosten.
  • Spanien: Umtausch des Anspruchsausweises gegen geringe Gebühr in ein Gutscheinheft für kostenfreie ärztliche Leistungen; Eigenbeteiligung bei Medikamenten.
  • Türkei: Behandlung gegen Eigenbeteiligung nach Vorlage des Anspruchsausweises.
  • Tunesien: Nach Vorlage des Anspruchsausweises bei der tunesischen Kasse; Eigenbeteiligung.

Die Notarzt-Nummern

Belgien: 100 Dänemark: 000 Finnland: 000
Frankreich: 15 Griechenland: 466 Großbritannien: 9 99
Irland: 999 Italien: 113 Jugoslawien: 93
Luxemburg: 012 Niederlande: 06 11 Österreich: 1 44
Portugal: 113 Rumänien: 0 61 Schweden: 9 00 00
Schweiz: 144 Spanien/Polizei: 0 91 Türkei: 0 77
Tunesien:  78 00 00

Welche Reise-Krankenversicherung die richtige ist, hängt letztendlich von der Dauer der Abwesenheit ab. Viele Versicherer gewähren Schutz nur für Auslandsaufenthalte, die nicht länger als einen Monat dauern. Wer eine längere Reise plant, muss sich nach einem Angebot umschauen, das für den gewünschten Zeitraum Versicherungsschutz bietet.

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