Welche Leistungen sind versichert?
Unter die Leistungen der Auslandskrankenversicherung fallen neben der ambulanten auch die stationäre Behandlung. Versicherte erhalten in diesem Zusammenhang auch wichtige Informationen über die gegebenen Möglichkeiten ärztlicher Versorgung. Versicherte können nicht nur die Fachärzte frei wählen, es werden auch deren Behandlkungskosten voll erstattet. Bezahlt werden zudem alle ärztlich verordneten Arznei-, Heil- und Verbandsmittel. Zudem werden die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie für einfache Zahnfüllungen übernommen. Gleiches gilt für die Kosten der Unterbringung in einem Krankenhaus. Die meisten Versicherer erstellen gegenüber ihren Versicherungsnehmern eine so genannte Kostenübernah-meerklärung, die der versicherte dann dem ausländischen Krankenhausträger übergibt. Die Gesellschaften übernehmen zudem die Kosten für Krankentransporte, ferner wird zwischen den behandelnden Ärzten und em Hausarzt für Notfälle ein entsprechender Kontakt hergestellt. Weitere Leistungen:
- Krankenrücktransport
Medizinisch notwendige und verordnete Krankenrücktransporte werden organisiert und die Kosten übernommen.
- Bei Tod im Ausland
Die Bestattung im Ausland bzw. die Überführung nach Deutschland wird durch die Auslandskrankenversicherung organisiert.
Aber Achtung: Wer bereits krank in den Urlaub startet, hat keinen Versicherungsschutz. Und bei akuten Krankheiten, die vor der Reise bestanden, oder vorsätzlich herbei-geführten Krankheiten und Unfällen leistet die Auslandsreisekrankenversicherung nicht.
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