Die Unfallversicherung
Wer im Urlaub einen Unfall erleidet, kann von seiner gesetzlichen Unfallversicherung nichts erwarten. Diese Lücke füllt eine private Unfallversicherung. Wer schon im Besitz einer solchen Police ist, muss keine zusätzliche für die Reise abschließen, denn sie gilt weltweit rund um die Uhr. Die Höhe der Entschädigung richtet sich hierbei nach der vereinbarten Versicherungs-summe, der eventuellen Progressionsstaffel sowie im Regelfall nach der sog. Gliedertaxe. Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind auch Unfälle bei Taxifahrten oder beim Freizeitsport.
Wer eine Unfallversicherung abschließt, sollte Wert auf eine hohe Invaliditätsabsicherung legen (rund das 6-fache des Jahresarbeitsverdienstes). Ein zusätzlicher Todesfallschutz ist überflüssig, wenn schon eine ausreichende Lebensversicherung besteht. Rund um die Uhr gilt auch die Kraftfahrzeug-Insassenversicherung. Sofern dafür Bedarf besteht, sollte dieses Risiko über eine Ganzjahres- und nicht über eine spezielle Urlaubspolice abgesichert werden. Wer eine normale Unfallversicherung besitzt, hat nur in eingeschränkten Fällen zusätzlichen Versicherungsschutz.
Vorsicht vor Überversicherung
An Überversicherung verdienen nur die Gesellschaften. Besonders in Versicherungspaketen, die vornehmlich über Reisebüros vertrieben werden, bergen Risiken, die schon durch bestehende Verträge gedeckt sein können. Und hierzu zählen vor allem:
- Private Haftpflichtversicherung: Wer sich gegen fremde Schadenersatzansprüche bereits gewappnet hat, muss für die Reise keine spezielle Versicherung mehr abschließen.
- Private Unfallversicherung: Günstiger als die Reise-Unfallversicherung ist der Abschluss einer normalen Police.
- Rechtsschutzversicherung: Wer schon über eine solche Police verfügt, braucht keine spezielle Reise-Rechtsschutzversicherung, die nur eine Ausschnittsdeckung bietet.
Für denjenigen, der hierfür keine Police hat, kann sich eine Paketlösung lohnen. Achten sollten Sie in jedem Fall auf eine ausreichende Deckung bei der Gepäckpolice. Für Familien lohnt sich eine gemeinsame Familienpolice. Wer eine Pauschalreise bucht, muss neuerdings das Rücktrittsrisiko gesondert versichern. Die Prämie richtet sich dabei nach der Höhe der Reise- und Stornierungskosten.
Richtiges Versicherungspaket oder “rundum sorglos”-Angebote
Viele Verbraucher machen den Fehler, sich erst bei der Buchung von Auslandsreisen mit Versicherungsfragen zu beschäftigen. Dann jedoch steht man oftmals unter Zeitdruck. In der Hektik wird dann schnell einmal im Reisebüro ein vermeintlich wohldurchdachtes Paket aus Rücktrittskosten-, Rücktransport-, Reiseunfall-, Reisegepäck- und Reisehaftpflichtversicherung mit Werten zwischen 35 und 85 Euro abgeschlossen. Dabei ahnen viele nicht, dass sie möglicherweise doppelt versichert sind oder einen Schutz eingekauft haben, der ihnen im Schadensfall nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen Hilfeleistungen sichert.
Ein Beispiel hierfür ist die Reisehaftpflichtversicherung. Wer eine Privathaftpflichtpolice besitzt (die in keinem Haushalt fehlen sollte), benötigt keinen separaten Schutz mehr für die schönsten Wochen des Jahres. Denn die Privathaftpflicht gilt stets rund um den Globus. Weiteres Beispiel: Reiseunfall-Versicherung. Auch diese Police bietet meist Leistungen, die über den Umfang einer normalen Unfallversicherung hinausgehen. Deshalb ist auch hier erst einmal zu prüfen, ob dieser Schutz zum einen überhaupt erforderlich und zum anderen nicht schon bereits durch andere Versicherungen abgedeckt ist. Denn derjenige, der im Besitz einer Rechtsschutzver-sicherung ist, benötigt keine Hilfeleistung bei Haftandrohungen, da diese bereits versichert sind.
Auf der anderen Seite lassen sich die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports für einen nur geringen Jahresbeitrag über die Reise-Krankenversicherung abdecken. Auch wer allein auf eine Reisegepäckversicherung vertraut, in der Hoffnung, im Schadensfall unkompliziert Hilfe zu erhalten, auch der ist häufig auf der falschen Fährte. Denn gerade das in den Versicherungspolicen so umfangreiche Kleingedruckte gestattet einem Versicherer in einer Vielzahl von Fällen, die Leistungen zu kürzen oder ganz zu verweigern. Nicht versichert sind bspw. Geld, Schecks, Kredit- und Fahrkarten. Der Versicherer ersetzt einen Schaden allerdings in vollen Umfang, wenn ein Reisender unterwegs bestohlen oder beraubt worden ist, das aufgegebene Gepäck beschädigt oder nicht ankommt oder das Gepäck durch Unfall, Brand, Sturm oder höhere Gewalt beschädigt wird.
Für Gepäck, das aus einem verschlossenen Fahrzeug entwendet wurde, leistet die Versicherung nur dann vollen Ersatz, wenn dieses in einer abgeschlossenen Garage stand, der Dieb zwischen 6 und 22 Uhr zugegriffen hat oder der Schaden in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr während einer Pause von bis zu 2 Stunden eingetreten ist. Die Beweislast hierfür trägt stets der Versicherte. Und ist dieser nicht in der Lage, den Sachverhalt lückenlos aufzuklären oder zu belegen, dann gilt grundsätzlich eine Beschränkung auf 250 Euro. Doch trotz Nachweis des Versicherten kann die Assekuranz eine Zahlung wegen grob fahrlässigen Verhaltens ablehnen. Dies ist bspw. bei einem kurzen Parken auf einem unbewachten Gelände jederzeit möglich.
Bei der Auslandsreise-Krankenversicherung sollte hingegen daran gedacht werden, sich vor der Abreise bei seiner Krankenkasse nach den besonderen Meldepflichten bei Arbeitsunfähigkeit gegenüber der Kasse und dem Arbeitgeber zu erkundigen. Wer das oft umständliche Umtauschen des Berechtigungsscheins in einen landesüblichen Krankenschein vermeiden will oder die Kosten eines evtl. erforderlichen Krankenrücktransports erstattet haben möchte, sollte auf den Schutz einer privaten Krankenversicherung zurückgreifen.
Die sog. Tagespolicen rechnen sich hier vor allem für den klassischen Urlaub. Wer nämlich einmal im Jahr allein oder mit Familie verreist, ist damit im Notfall ausreichend bedient. Für Dauer- oder Mehrfachreisen ist der Abschluss einer Jahrespolice günstiger, allerdings darf die einzelne Reise nicht länger als 45 Tage dauern. Eine Altersstaffel gibt es zwar nicht, doch wer älter als 65 Jahre ist, dürfte kaum noch eine Gesellschaft finden, die ihn versichert. Krankheiten, die innerhalb der letzten 6 Monate vor Vertragsbeginn auftraten oder behandelt wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Doch auch für Privatversicherte kann der Abschluss einer Reisekrankenversicherung lohnend sein. Der Grund: Der Hauptvertrag wird, falls eine Krankheit im Urlaub auftritt, nicht belastet, und am Jahresende winkt dann bei vielen Gesellschaften bei ansonsten schadensfreiem Verlauf eine Beitragsrückerstattung. Und diese ist meist höher als die – niedrige – Prämie für die spezielle Reisekrankenversicherung.
Für den Notfall unterhalten die deutschen Autoversicherer auch einen Zentralruf. Dieser Zentralruf veranlasst alle notwendigen Maßnahmen zur sofortigen Schadensregulierung. Autofahrer, die während ihres Urlaubs im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, können somit ihre Schadensregulierung beschleunigen, wenn sie den sog. Europäischen Unfallbericht der Autoversicherer benutzen. Besonders in Italien und in Frankreich stützen sich die Versicherer auf dieses Formular, in dem die Unbeteiligten getrennt – nach vierzehn vorgegebenen Punkten – den Unfallhergang schildern. Dieser Bericht, der mit der Schuldfrage übrigens nichts zu tun hat, soll von den Beteiligten gemeinsam unterschrieben werden. Der Europäische Unfallbericht wird in den meisten Ländern in gleicher Aufmachung verwandt. Die Formulare können bei den jeweiligen Versicherungsgesellschaften angefordert werden.
Insgesamt lässt sich somit sagen: Gegen finanzielle Folgen für mancherlei Pech und Pannen lässt sich mit Versicherungen eine gewisse Vorsorge treffen. Trotzdem sind die meisten Policen ebenso überflüssig wie die häufig von den Reisebüros angebotenen “Rundum-sorglos-Policen”.
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