Reisegepäckversicherungen

Eine Reisegepäckversicherung leistet für die entstandenden Kosten bis zum Zeitwert des Gepäcks bzw. bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme, wenn ein Gepäckstück gestohlen oder beschädigt worden ist. Gepäckstücke sind dabei bereits ab dem Zeitpunkt versichert, in denen sie aufgegeben werden. Versicherungsschutz besteht zudem bei strafbaren Handlungen durch Dritte, bei einem Unfall des Transportmittels, bei Abhandenkommen oder bei Feuer- oder Elementarereignissen. Zwar ist grundsätzlich das gesamte persönliche Reisegepäck versichert, dennoch gibt es deutliche Einschränkungen im Versicherungsschutz, was bestimmte Gegenstände anbelangt. Die je nach Versicherungsgesellschaft vorgenommenen Einschränkungen können aus den Versicherungsbedingungen entnommen werden. Versichert sind dabei sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, alle am Körper oder in der Kleidung getragenen Sachen, Handgepäck, Reiseandenken und Geschenke (allerdings nur bis zu einer bestimmten Höchstsumme) sowie nahezu alle Sportgeräte inklusive Zubehör und Schutzkleidung während des Transports und der Lagerung. Kein Reisegepäck sind insoweit beruflich oder gewerblich mitgeführte Gegenstände oder auch Haustiere. Voraussetzung einer Entschädigung ist die Erfüllung aller Obliegenheiten deurch den Versicherungsnehmer (Polizeimeldung, Stehlgutliste, Anzeige beim Beförderungsunternehmen usw.).